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Prinzipalmarkt
Ein prominenter Straßenraum
Der Prinzipalmarkt liegt im Kernbereich der münsterischen Altstadt. Trotz der Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg und des ab 1947 erfolgten rekonstruierenden Wiederaufbaus lässt sich die geschichtliche und bauliche Entwicklung Münsters hier anschaulich nachvollziehen. Um das Erscheinungsbild dieses bedeutenden Bereichs für kommende Generationen zu erhalten, hat der Rat der Stadt Münster 1997 die „Denkmalbereichssatzung Prinzipalmarkt Münster“ beschlossen.
Ziel der Satzung ist es, zwischen der Bewahrung des bau-, kunst- und stadtgeschichtlichen Erbes einerseits und der modernen Stadtentwicklung andererseits zu vermitteln. Dabei erstreckt sie sich nicht nur auf die Bebauung, sondern auch auf den Stadtgrundriss.
Die Satzung gilt im Wesentlichen zwischen Lambertikirche und Stadthausturm und bezieht auch die Einmündungsbereiche und Plätze mit ein.
Das Erschließungsnetz der Straßen und Wege, die Grundstücksstruktur, die Materialien der Fassaden, die Bogengänge, Pfeiler, Wandgliederungen und -öffnungen sowie die Bauskulptur in ihren schützenswerten Ausprägungen sind detailliert beschrieben.
In der Begründung der Unterschutzstellung wird ausführlich erläutert, inwiefern der Denkmalbereich Prinzipalmarkt die Stadtentwicklung von den Anfängen im 12. Jahrhundert bis in die Gegenwart dokumentiert und warum er bedeutend für die Geschichte der Stadt Münster ist.