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Veränderungen im Denkmalbereich
Erlaubnispflicht
Modernisierende Umbauten, Abriss oder Neubau im Denkmalbereich? Das ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. In der Denkmalbereichssatzung ist jedoch festgelegt, dass alle baulichen Maßnahmen im Geltungsbereich erlaubnispflichtig sind. Das Verfahren verläuft in den gleichen Schritten wie das Erlaubnisverfahren bei einem Baudenkmal.
Wichtig zu wissen: Die Erlaubnispflicht gilt für alle Bauten – auch solche, die nicht als Einzeldenkmal unter Schutz stehen!