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Altstadtsatzung
Eine Satzung mit Tradition
In ihrem Kern ist die Altstadtsatzung Münster schon über hundert Jahre alt. Sie ist Erhaltungs- und Gestaltungssatzung zugleich und wird seit dem Jahr 1913 immer wieder aktualisiert und erweitert und in ihren Inhalten dem Zeitgeist angepasst. Mit ihr soll der eigenständige und besondere Charakter der münsterischen Altstadt bewahrt werden, der durch wirtschaftliche Strukturveränderungen einem steten Wandel unterliegt. Die Altstadtsatzung Münster dient der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und dem Schutz des Orts- und Straßenbildes insbesondere im historischen Ortskern Münsters, und sie erweitert die Genehmigungspflicht für Werbeanlagen.
Wo gilt die Altstadtsatzung?
Die Satzung gilt für Gebäude, Grundstücke, Gartenanlagen und Friedhöfe innerhalb des Promenadenrings inklusive Schlossgarten im Westen der Altstadt, aber auch für die Promenade selbst sowie für die ehemaligen Friedhöfe im weiteren Stadtgebiet.
Im Bereich des Prinzipalmarkts und benachbarter Straßen sowie an der Promenade gelten besondere Bestimmungen.
Moderne Einfügungen und Schutz der gewachsenen Identität
Trotz Kriegszerstörung und wirtschaftlichen Wachstums hat Münster den Charakter seiner Altstadt bewahrt. Beim Wiederaufbau sind die prägenden Gebäude, Straßen und Plätze weitgehend so wiederhergestellt worden, dass der räumliche und geschichtliche Zusammenhang des städtischen Gefüges erhalten blieb. Doch auch Veränderungen und Neubauten gehören zur zeitgemäßen Entwicklung des Stadtbildes. Moderne Einfügungen sollen im Geltungsbereich der Altstadtsatzung aber so vorgenommen werden, dass sie mit der historischen Substanz und der gewachsenen Struktur in Einklang stehen.