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Rechte und Pflichten
Genehmigungspflicht für Abbrüche und Änderungen
Im Geltungsbereich von Erhaltungssatzungen sind Veränderungen grundsätzlich genehmigungspflichtig, unabhängig davon, ob es sich um einen Abriss, einen Umbau oder eine Nutzungsänderung handelt. Das bauordnungsrechtliche Anzeigeverfahren für Abbrüche ersetzt nicht Genehmigungspflichten der Erhaltungssatzungen. Auch ein Neubau muss sich in das städtebaulich bedeutsame Umfeld einfügen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns oder dem Bauordnungsamt auf, wenn Sie Änderungen im Bereich einer Erhaltungssatzung in Betracht ziehen! Wir informieren Sie über Ihre Rechte und erläutern Ihnen das Genehmigungsverfahren.