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Weitere Erhaltungssatzungen
Der Rat der Stadt Münster hat neben der Alststadtsatzung zehn weitere eigenständige Satzungen zum Erhalt der städtebaulichen Gestalt erlassen. Von diesen zehn weiteren Erhaltungssatzungen sind fünf Satzungen durch gestalterischen Festsetzungen ergänzt. Außerdem gibt es weitere Bebauungspläne mit entsprechenden Festsetzungen zu erhaltenswerten und entsprechend geschützten Stadtbereichen. Durch die jeweiligen Festsetzungen in den Erhaltungssatzungen und Bebauungsplänen werden die Anforderungen zum Erhalt und der genehmigungspflichtigen Veränderungen konkretisiert.
Satzungen zur Erhaltung und Gestaltung baulicher Anlagen in Münster
- Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart, zum Schutz des Straßenbildes und zur Erhaltung baulicher Anlagen in der Siedlung „Dachsleite/Igelpatt/Bisamgang/Mümmelmannpfad/Biberweg"
- Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart im Nordviertel – Erhaltungssatzung Nordviertel
- Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart, zum Schutz des Straßenbildes und zur Erhaltung baulicher Anlagen in der Siedlung „Zum Erlenbusch“
- Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und zur Erhaltung der Eigenart des Dechaneiviertels (Erhaltungssatzung)
- Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und die Erweiterung der Anzeigepflicht für Werbeanlagen in der Wohnsiedlung „Grüner Grund"
- Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und zur Gestaltung genehmigungsbedürftiger Vorhaben in der Wohnsiedlung „Havixburgweg/Sacré-Coeur-Weg"
- Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und die Erweiterung der Anzeigepflicht für Werbeanlagen im Ostviertel
- Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und die Erweiterung der Anzeigepflicht für Werbeanlagen im Schnorrenburgviertel
- Satzung zum Schutz des Orts- und Straßenbildes, zur Erhaltung baulicher Anlagen im Dorfkern von Angelmodde
- Satzung zum Schutz des Orts- und Straßenbildes, zur Erhaltung baulicher Anlagen im Wigbold Wolbeck
Bebauungspläne mit Festsetzungen zu einer städtebaulichen Erhaltungssatzung oder gekennzeichneten erhaltenswerten Gebäuden
- Bebauungsplan Nr. 227 – Nienberge-Ortskern
- Bebauungsplan Nr. 244 – Roxel-Ortskern
- Bebauungsplan Nr. 249 – Am Wasserturm
- Bebauungsplan Nr. 288 – Franz-Hitze-Straße/ Kappenberger Damm
- Bebauungsplan Nr. 310 – Enkingweg
- Bebauungsplan Nr. 327 – Zwischen Südpark und Clevornstraße
- Bebauungsplan Nr. 338 – Schiffahrter Damm/ Weserstraße
- Bebauungsplan Nr. 481 – Cheruskerring/ Kettelerstraße