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Abschleppmaßnahmen
Abgemeldete Fahrzeuge
Abgemeldete oder schrottreife Autos, mit oder ohne Kennzeichen, dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Fahrbahn, Radweg, Gehweg, Parkstreifen, Parkplatz) oder in der freien Landschaft abgestellt werden.
Parken dürfen - im ohnehin eingeschränkten öffentlichen Raum - nur Fahrzeuge, die auch für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Wird ein abgemeldetes oder schrottreifes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum entdeckt, wird der/die Fahrzeughalter/in ermittelt und aufgefordert, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, muss tief in die Tasche greifen:
Wenn die Stadt tätig wird und einen Abschleppdienst bemühen muss, werden nicht nur die Kosten für das Abschleppen und eine eventuelle Entsorgung in Rechnung gestellt, sondern auch eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand. So kommen schnell Beträge zwischen 250 und 500 Euro zusammen.
Außerdem kann ein Bußgeldverfahren nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes eingeleitet werden, das die Festsetzung einer zusätzlichen Geldbuße bis zu 500 Euro ermöglicht.
Fahrzeuge melden
Meldungen über widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge richten Sie bitte mit Angabe des Abstellortes, der Fahrzeugart, des Fahrzeugherstellers und der Farbe des Fahrzeugs an das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 02 51/4 92-11 11 oder schriftlich (Stadt Münster - Ordnungsamt - 48127 Münster) sowie per E-Mail unter bussgeldstelle(at)stadt-muenster.de