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Definition
Was ist ein Denkmal?
Ein Denkmal muss nicht unbedingt schön sein, es muss auch nicht auf einem Sockel stehen, und es muss noch nicht einmal ganz besonders alt sein. Vielmehr wird eine Sache insbesondere durch ihren Zeugniswert zu einem Denkmal. Damit ist gemeint, dass sie heutigen und zukünftigen Generationen geschichtliche Ereignisse, die Lebens- und Produktionsbedingungen, Handwerkstechniken, Bauformen oder künstlerisch-kulturelle Leistungen vergangener Epochen veranschaulichen kann. Wenn ein solcher Zeugniswert – oder Denkmalwert – festgestellt ist, besteht zumeist ein öffentliches Interesse daran, das Denkmal zu erhalten und zu nutzen.
„Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht.“
Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, §2(1)
In diesem Sinne sind Baudenkmäler solche Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder aus Teilen davon bestehen – dies können Wohnhäuser sein ebenso wie Kirchen, Produktionsanlagen oder öffentliche Bauten. Auch Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile und historische Ausstattungsstücke, z. B. Möbel, können Denkmäler sein.