Seiteninhalt
Praktische Denkmalpflege
Sanierungsbedarf! Was tun?
Sie besitzen ein Denkmal und möchten es modernisieren oder energetisch ertüchtigen? Das ist grundsätzlich auch bei denkmalgeschützten Bauten erlaubt – schließlich muss eine sinnvolle und zeitgemäße Nutzung des Denkmals möglich sein. Vermutlich ist auch Ihr Denkmal in der Vergangenheit schon an die Bedürfnisse seiner jeweiligen Bewohner angepasst worden und trägt entsprechende Spuren.
Damit es auch in Zukunft seinen Denkmalwert bewahrt, beraten wir Sie bei praktischen Fragestellungen, etwa bezüglich traditioneller Handwerkstechniken oder bei der Wahl notwendiger Ergänzungsmaterialien.
Wir laden Sie ein, sich bei Sanierungsvorhaben frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, unser Beratungsangebot zu nutzen und sich unbürokratisch unterstützen zu lassen!
Denkmalrechtliche Erlaubnis
Die Fassade braucht einen neuen Anstrich, das Dach muss neu gedeckt oder das marode Bad soll ersetzt werden? Für gestalterische und bauliche Veränderungen, die an einem Denkmal oder seiner näheren Umgebung geplant sind, muss vor Beginn der Arbeiten eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 des Denkmalschutzgesetzes eingeholt werden.
Der entsprechende (formlose, aber eindeutige) Antrag muss schriftlich bei der städtischen Denkmalbehörde eingereicht werden. Im Einzelfall kann eine denkmalrechtliche Erlaubnis auch im Rahmen einer Baugenehmigung erteilt werden. Wenn das Sanierungsvorhaben oder die Baumaßnahme denkmalverträglich ist oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt, wird die Erlaubnis erteilt.
Beispiele aus der praktischen Denkmalpflege
-
Heerdestraße 1: Neuer Glanz im Kreuzviertel
Im Juli 2021 wurden die umfangreichen Restaurierungsarbeiten am und im Gründerzeitgebäude an der Heerdestraße 1 abgeschlossen. -
Dominikanerkirche: Altar-Restaurierung
Im Frühjahr 2021 leisteten die Restauratoren am Altar der Dominikanerkirche Feinstarbeit mit Skalpell, Tupfer und Spritze.