Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist. Dazu zählen nicht nur sprachliche und körperliche Belästigungen, wie sexualisierte Sprüche oder unerwünschte Berührungen, sondern auch Formen wie anzügliche Blicke oder das Zeigen pornografischer Bilder. Sie können an jedem Arbeitsplatz passieren - unabhängig von der Branche oder Größe des Betriebes.
Alle Arbeitgeber*innen sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, für ein sicheres Arbeitsumfeld frei von Belästigungen zu sorgen und die Beschäftigten vor jeder Form der sexuellen Belästigung zu schützen.
Viele Beschäftigte unternehmen oft nichts dagegen, obwohl sie die Belästigung durchweg als erniedrigend, bedrohlich oder belastend wahrnehmen. Vorgesetzte werden oft nicht informiert - auch deshalb, weil die Betroffenen nicht wissen, wie der*die eigene Arbeitgeber*in mit einer Beschwerde umgehen würde.
Die Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von Oktober 2019 zeigt, dass ein umfassender Schutz vor sexueller Belästigung wichtig ist: 62 Prozent der Befragten erlebten Belästigungen in Form von sexualisierten Kommentaren, 44 Prozent berichteten von unerwünschten Blicken, Gesten oder Nachpfeifen und 26 Prozent von unerwünschten Berührungen. 82 Prozent aller Betroffenen gaben an, die Belästigenden seien ausschließlich oder überwiegend männlich gewesen. Bei weiblichen Betroffenen war dies fast durchgängig der Fall (98 Prozent). Männliche Betroffene gaben dies zu 39 Prozent an, nannten zu 16 Prozent beide Geschlechter und zu 46 Prozent ausschließlich oder überwiegend weibliche Personen.