Wir bauen Benachteiligungen ab. Deshalb fördern wir Organisationen, Projekte und Initiativen von Frauen, Männern und LSBTIQ* Personen.
Insbesondere fördern wir
- Öffentlichkeitsarbeit,
- bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit,
- Informations- und Vernetzungsangebote sowie
- Angebote zur Selbsthilfe, Empowerment und Situationsveränderung in Belastungssituationen.
Spätestens vier Wochen vor Beginn des Projekts muss dem Amt für Gleichstellung der schriftliche Antrag im Original per Post oder ein Scan per E-Mail vorliegen.
Das muss im Antrag stehen:
- antragstellende Organisation/ Projekt/ Initiative mit inhaltlicher Beschreibung,
- Name und Anschrift,
- Kontodaten (Inhaber*in, IBAN) - Inhaber*in muss zugleich antragstellende Person sein,
- Name des Projektes und inhaltliche Beschreibung,
- Zeitraum: Beginn/Ende,
- beantragte Summe und
- Kosten- und Finanzplan (inklusive Förderung durch Dritte).
Alles Weitere finden Sie in der Richtlinie.