Europäische Charta für Gleichstellung
Die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene“ wurde vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) entwickelt, um auf europäischer Ebene stereotype Rollenbilder zu vermeiden.
Mit der Unterzeichnung der Charta im Jahr 2009 hat sich die Stadt Münster als eine von über 2.000 Kommunen in 36 europäischen Ländern dazu verpflichtet, Aktionspläne zu erstellen, um Vorurteile und Diskriminierungen zu bekämpfen, die auf stereotypen Geschlechterrollen beruhen.
Trotz der in der Öffentlichkeit präsenter werdenden Vielfalt sind Rollenstereotype in unserer Gesellschaft nach wie vor fest verankert. Vorurteile wie „typisch männlich“ und „typisch weiblich“ können eine freie Gestaltung des eigenen Lebenslaufs erschweren. Traditionelle Rollenbilder begünstigen, dass weiterhin hauptsächlich Frauen für unbezahlte Sorgearbeit in den Familien verantwortlich sind oder setzen Männer unter Druck, beruflich erfolgreich zu sein.
Die Charta-Aktionspläne helfen, den Stand der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern in unserer Kommune zu dokumentieren und den Fortschritt voranzutreiben. Wir entwickeln die Aktionspläne in unserem Amt mit vielen Akteur*innen aus der Verwaltung und der Politik sowie Trägern aus der Gleichstellungsarbeit.
Inhalte der Aktionspläne sind zum Beispiel:
- Geschlechtergerechte Mobilitäts- und Stadtplanung,
- Klischeefreie Lebensplanung für Jugendliche oder
- Empowerment von Frauen in Politik und Beruf.
Die fünf bisher in Münster erstellten Aktionspläne zeigen die Entwicklung der Gleichstellungsarbeit in Münster auf vielfältige Weise. So wurden mit Hilfe der Aktionspläne beispielsweise bereits mehr Straßen und Plätze nach Frauen benannt und im Amt für Gleichstellung konnten die Arbeitsbereiche LSBTIQ* und Männer und Jungen in der Gleichstellungsarbeit eingerichtet werden. Der 5. Aktionsplan hat erstmals einen Schwerpunkt: Klima- und Gendergerechtigkeit. Da Frauen von der Klimakrise stärker betroffen sind als Männer, enthält der 5. Aktionsplan Maßnahmen, die sowohl den Klimaschutz als auch die Geschlechtergerechtigkeit fördern.
Entsprechende Indikatoren in den Aktionsplänen dokumentieren die Umsetzung der Maßnahmen und den erreichten Stand der Gleichstellung in unserer Stadt. Grundsätzlich werden in den Aktionsplänen nur solche Projekte benannt, die im Rahmen des städtischen Haushalts mit „Bordmitteln“ realisiert werden können. Sollten im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen weitere Finanzmittel erforderlich sein, ist jeweils ein gesonderter Ratsbeschluss erforderlich.