Das klappt im alltäglichen Miteinander nicht immer. Menschen überschreiten mit ihrem Verhalten eine Grenze eines anderen, manchmal ohne sich dessen bewusst zu sein. Ist man aufmerksam, ist die Veränderung der Atmosphäre zwischen sich und dem anderen sofort spürbar. Vielleicht wird es auch erst im Nachhinein deutlich.
Mit grenzverletzendem Umgang ist nicht nur die sexuelle Belästigung gemeint, sondern grundsätzlich die Art und Weise des eigenen Handelns anderen Menschen gegenüber. Übergriffig ist es, wenn Personen ihr grenzverletzendes Verhalten trotz Hinweisen und Ermahnungen eventuell auch mehrfach wiederholen. Dieses Verhalten ist dann nicht mehr zufällig und aus Versehen.
Beispiele grenzverletzendes Verhaltens können sein
- herabwertende Sprüche und Kommentare in Gesprächen, über Messenger-Dienste (WhatsApp, Signal, Instagram, etc.),
- Zusenden von unerwünschten Fotos,
- anzügliche Blicke und
- unangemessene Aufforderungen, Themen.
Erleben Sie in Ihrem Umfeld solche Situationen? Möchten Sie sich mit jemanden dazu austauschen? Das Amt für Gleichstellung kann eine erste Anlaufstelle sein, um offen darüber sprechen zu können.