Gleichstellung in Münster
Die Gleichstellung der Geschlechter war, ist und bleibt - bereits durch das Grundgesetz vorgegeben - eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei steht der öffentliche Dienst in besonderer Rolle und übernimmt eine klare Vorbildfunktion.
Um der Querschnittsaufgabe Gleichstellung der Geschlechter gerecht zu werden, setzt Münster neben der Verankerung als gesamtstädtische Aufgabe zum Beispiel über das Leitbild auf die Unterstützung durch das Amt für Gleichstellung als Querschnittsamt der Verwaltung.
Wir - das Team des Amtes für Gleichstellung - wirken sowohl in die Stadtverwaltung als auch in die Stadtgesellschaft. Wir unterstützen und beraten die Verwaltung, aber auch Träger und Institutionen der Stadtgesellschaft. Unser Ziel ist der Abbau von Diskriminierung und Stereotypen sowie die Förderung von Chancengleichheit in der Stadtverwaltung und in der Stadtgesellschaft.