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Ausnahmegenehmigungen
Schwertransporte
Schwertransporte sind in der Regel etwas für Spezialisten. Generell gilt alles als Schwer- bzw. Großraumtransport, was bestimmte Maße überschreitet. Ein solcher Transport ist genehmigungspflichtig. Für die Bearbeitung steht ein internetbasiertes Programm zur Verfügung. Die Bearbeitung erfolgt von der Antragstellung bis zur qualifizierten elektronisch signierten Bescheiderstellung. Der gültige Bescheid kann dann vom Antragsteller in seinen Geschäftsräumen ausgedruckt werden. Nähere Informationen zum Verfahren erhalten Sie unter www.vemags.de.
Für LKW über 7,5 t und für alle kleineren LKW mit Anhängern gilt ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot und eine Fahrzeitbeschränkung durch die Ferienreiseverordnung. Ausnahmen sind genehmigungspflichtig.
Die Fahrt und das Abstellen eines Hubwagens auf der Fahrbahn sind grundsätzlich genehmigungsfrei. Sobald aber etwas für den Verkehrsraum "Artfremdes", wie beispielsweise die Arbeit mit einem Hubarm ausgeführt wird, oder eine Arbeitsbühne auf einem Gehweg abgestellt werden soll, bedarf es einer Genehmigung.