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Ausnahmegenehmigungen
Handwerker-Parkgenehmigung
Wenn Sie Handwerker sind und Ihren Werkstattwagen in der Nähe der Einsatzstelle abstellen müssen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung. Die Stadt Münster unterscheidet zwischen Parkgenehmigungen für das Stadtgebiet und Parkgenehmigungen für das Münsterland. Zusätzlich gibt es in NRW noch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für den Bereich einer Bezirksregierung bis hin zu allen Bezirksregierungen zu beantragen.
Für die Genehmigungserteilung der Ausweise benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Handwerkskarte von der Handwerkskammer oder Auszug aus der Gewerbedatei, in dem eine in der Handwerksordnung genannte Tätigkeit eingetragen ist.
Den Antrag können Sie für alle Montage-/Werkstattfahrzeuge stellen. Die Angabe der Kfz-Kennzeichen ist nur bei der NRW-Genehmigung erforderlich. Bei den anderen Ausweisen reicht es aus, dass das entsprechende Fahrzeug mit Firmenkennzeichnung/Werbung versehen ist.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich mit Bank-/EC-Karte oder per Gebührenbescheid gezahlt werden kann. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
- Antrag auf Erteilung eines Parkausweises (Handwerksbetriebe) (PDF, 71.6 KB)
Stadtgebiet Münster
Der Ausweis berechtigt zum Parken in Bereichen mit den Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot), 290 (eingeschränktes Halteverbot für eine Zone), 314 (Parkplatz, außer Sonderparkplatz für Schwerbehinderte) und an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zahlung sowie zum Einfahren in gesperrte Straßen (Verkehrszeichen 250).
Die Handwerker-Parkgenehmigung für das Stadtgebiet Münster kostet 221 Euro für ein Jahr.
Münsterland (Stadtgebiet Münster, Kreise Coesfeld, Borken, Steinfurt und Warendorf)
Der Ausweis berechtigt zum Parken in Bereichen mit den Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot), 290 (eingeschränktes Halteverbot für eine Zone), 314 (Parkplatz, außer Sonderparkplatz für Schwerbehinderte) und an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zahlung sowie in verkehrsberuhigten Bereichen (Verkehrszeichen 325).
Die Handwerker-Parkgenehmigung für das Münsterland kostet 150 Euro für ein Jahr.
NRW-Genehmigung
Die gebietsübergreifende, pauschalisierte Ausnahmegenehmigung kann für den Bereich einer Bezirksregierung bis hin zum Bereich aller Bezirksregierungen in NRW erteilt werden.
Der Ausweis berechtigt zum Parken in Bereichen mit den Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot), 290 (eingeschränktes Halteverbot für eine Zone), in den Bereichen mit Parkscheibenpflicht, sowie an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zahlung sowie auf Bewohnerparkplätzen.
In die Genehmigung können bis zu 5 Kfz-Kennzeichen eingetragen werden. Da sie aber nur im Original gültig ist, kann sie immer nur für ein Fahrzeug genutzt werden.
Die Gebühren staffeln sich je nach Anzahl der Bezirksregierungen, für die die Ausnahmegenehmigung gelten soll. Für den Bereich einer Bezirksregierung beträgt die Gebühr 150 Euro. Für jede weitere Bezirksregierung erhöht sich die Gebühr um 70 Euro. Der Höchstbetrag für ganz NRW beträgt 348 Euro.