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Spezielle Gewerbe
Bewachungsgewerbe
Bewachung ist definiert als "Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen". Das selbstständige Betreiben des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34a Gewerbeordnung.
Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Zuverlässigkeit,
- erforderliche Mittel.
Eine 80stündige Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskamer ist ebenfalls Pflicht.
Das beschäftigte Wachpersonal wird in einer 40-stündigen IHK-Unterrichtung geschult. Für die besonders sensiblen Tätigkeitsbereiche, beispielsweise Citystreife, Kaufhausdetektiv/in, Diskothekentürsteher/in, ist seit 2003 die Sachkundeprüfung erforderlich.
- Einzelheiten zur Unterrichtung erfahren Sie bei der IHK Nord Westfalen, Miriam Marcoux, Tel. 02871 9903 616 oder Annika Kuballa, Tel. 0251 707 386 sowie im Internet unter IHK - Unterrichtung im Bewachungsgewerbe
- Einzelheiten zur Sachkundeprüfung erfahren Sie bei der IHK Nord Westfalen, Sinem Özcelik, Tel. 0209 388 593 sowie im Internet unter IHK - Sach- und Fachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe
Benötigte Unterlagen
Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde"
(zu beantragen beim Meldeamt) - Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
- Vermögensübersicht
- Unterrichtungsbescheinigung oder Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer