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Spezielle Gewerbe
Überwachungspflichtige Gewerbe
Wenn Sie ein überwachungspflichtiges Gewerbe ausüben, müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbean- oder Gewerbeummeldung ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Hierzu ist ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde" zu beantragen.
Bei folgenden Gewerbezweigen handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (§ 38 Gewerbeordnung):
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern z.B. Unterhaltungselektronik, Fotoapparaten, Teppichen usw.
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von
- Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeug
Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses finden Sie auf der Seite des Amtes für Bürger- und Ratsservice: Führungszeugnis
Informationen zur Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister finden Sie auf der Seite des Amtes für Bürger- und Ratsservice: Gewerbezentralregisterauszüge
Online-Antragsstellung des Führungszeugnisses sowie der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz mittels Personalausweis mit eID (elektronischer Identifizierung): Online-Antragstellung