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Spezielle Gewerbe
Prostitution
Das Prostitutionsgewerbe und die Ausübung der Prostitution werden durch das Prostituiertenschutzgesetz geregelt: www.gesetze-im-internet.de/prostschg
Vorschriften für Prostituierte
Personen, die der Prostitution nachgehen, haben dem Ordnungsamt diese Tätigkeit anzuzeigen. Zuvor erfolgt eine gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt.
Zum Beratungsgespräch beim Ordnungsamt sind mitzubringen:
- die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung beim Gesundheitsamt und
- ein Ausweisdokument sowie
- ein Passbild.
Die Anmeldebestätigung kann zusätzlich auf einen frei wählbaren "Aliasnamen" ausgestellt werden. Um vorherige Terminabsprache wird gebeten.
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Informationen des Gesundheitsamtes:
www.stadt-muenster.de/gesundheit/infektionsschutz/prostituiertenschutzgesetz.html - Sonstige Ansprechpartner und Anlaufstellen für alle möglichen Fragestellungen sind der Broschüre "Beratung für Prostituierte" (PDF, 1.02 MB) zu entnehmen.
Vorschriften für Betreiber eines Prostitutionsgewerbes
Für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes bedarf es der Erlaubnis durch das zuständige Ordnungsamt. Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er:
- eine Prostitutionsstätte betreibt,
- ein Prostitutionsfahrzeug bereit stellt,
- eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
- eine Prostitutionsvermittlung (z. B. Escort) betreibt.
Die Erlaubnis ist beim Ordnungsamt der Stadt Münster schriftlich zu beantragen. Dem Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis ist ein Betriebskonzept beizufügen. Zur Antragstellung können die unten zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden.
Einzureichende Unterlagen
- Antrag auf Erlaubniserteilung, § 12 ProstSchG (PDF, 22.2 KB)
- Betriebskonzept (PDF, 36.4 KB)
- Hinweise zum Betriebskonzept (PDF, 91.2 KB)
- Antrag auf Stellvertretererlaubnis, § 13 ProstSchG (PDF, 18.1 KB)
- Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von beauftragten Personen, § 25 Abs. 2 ProstSchG (PDF, 14.0 KB)
- Anzeige Prostitutionsveranstaltung, § 20 ProstSchG Anzeige Prostitutionsveranstaltung, § 20 ProstSchG (PDF, 12.7 KB)
- Anzeige Prostitutionsfahrzeug, § 21 ProstSchG Anzeige Prostitutionsfahrzeug, § 21 ProstSchG (PDF, 12.0 KB)
- Allgemeine Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten Allgemeine Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten (PDF, 172 KB)