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Spezielle Gewerbe
Taxen und Mietwagenverkehr
Die Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen ist genehmigungspflichtig nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die Zahl der Taxengenehmigungen für die Stadt Münster ist begrenzt. Da neue Genehmigungen zurzeit nicht zugelassen werden, ist eine Unternehmensgründung nur durch den Kauf eines bestehenden Betriebes oder die Pacht einzelner Konzessionen möglich.
Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
- finanzielle Leistungsfähigkeit,
- Zuverlässigkeit,
- fachliche Eignung.
Einzelheiten zum Nachweis der fachlichen Eignung erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Münster, Christiane Leißing, Telefon 02 51/7 07-3 29.
Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz
- Angaben zum Betriebssitz des Unternehmens
- Eigenkapitalbescheinigung,
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde"
(zu beantragen beim Meldeamt) - Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
- Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die fachliche Eignung.