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Sondernutzung an öffentlichen Straßen
Straßenhandel
Straßenhandel (z.B. Bauchladenverkauf) auf öffentlichen Straßenflächen ist in Münster nicht erlaubt. Wird trotzdem Straßenhandel ausgeübt, müssen Sie damit rechnen, dass gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt wird. Ersatzweise kann unter bestimmten Voraussetzungen die Ware sichergestellt werden.
Unterlassen Sie deshalb bitte jeglichen Verkauf auf öffentlichen Straßenflächen!
Straßenmusikanten
Straßenmusik wird unter folgenden Voraussetzungen in Münster geduldet:
- Die Benutzung von lautstarken Instrumente, Verstärker und Tonwiedergabeanlagen ist untersagt.
- Es darf in der Zeit von 10 bis 21.30 Uhr, jeweils mit der vollen Stunde beginnend, eine halbe Stunde gespielt werden; die nachfolgenden 30 Minuten sind dann Ruhezeiten.
- Nach der Darbietung ist der Standort zu wechseln. Der neue Standort muss mindestens 200 m vom vorherigen Standort entfernt sein.
- Es dürfen keine CDs oder andere Tonträger verkauft werden.
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorgaben, wird gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Sollten Sie die Anweisungen der städtischen Mitarbeiter/innen nicht befolgen, werden diese die Musikinstrumente sicherstellen.