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Bebauungsplanung
BASF-Werk in Hiltrup
Die „BASF Coatings GmbH" beabsichtigt, die Produktion am Standort Hiltrup fortzuführen und das Produktionsspektrum auszubauen. Dafür ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 256 Teilbereich II erforderlich. Mit dieser Änderung wird das Ziel verfolgt, den bisher auf Lackproduktion begrenzten Zulässigkeitsrahmen der Festsetzungen zu erweitern, gleichzeitig aber die vorhandenen Schutzansprüche der Umgebung sicherzustellen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans wurde vom 9. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025 auf dieser Internetseite veröffentlicht. Im Veröffentlichungszeitraum waren zudem sämtliche Planunterlagen auch in Papierform während der Dienststunden im Kundenzentrum des Stadthauses 3 einsehbar. Bis zum 17. Januar 2025 bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung abzugeben.
Der Entwurf des Plans sowie die Begründung sind weiterhin abrufbar.