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Humanitäre Aufenthalte
Asylverfahren
Wenn Sie in Deutschland einen Asylantrag stellen möchten, ist dieser beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen.
Der Asylantrag ist grundsätzlich persönlich beim BAMF zu stellen. Personen in NRW müssen sich hierfür bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) melden. Die LEA befindet sich in Bochum und ist verkehrsgünstig zu erreichen.
Wenn Sie sich in Haft, in einem Krankenhaus, in einer Heil- oder Pflegeanstalt oder in einer Jugendhilfeeinrichtung befinden, können Sie den Asylantrag auch schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg) stellen.
Zudem ist die schriftliche Antragstellung möglich, wenn Sie einen deutschen Aufenthaltstitel mit einer Geltungsdauer von mehr als sechs Monaten besitzen. Sollten Sie Fragen zu der schriftlichen Asylantragstellung haben, sprechen Sie gerne mit den Mitarbeitenden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Nach der Asylantragstellung werden Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angehört. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fluchtgründe zu schildern.
Im Anschluss an die persönliche Anhörung entscheidet das Bundesamt über Ihren Asylantrag.
Wenn Sie bereits in einem anderen Land der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt haben, finden Sie unter dem Punkt Dublin-Verfahren weitere Informationen.
Aufenthaltsstatus nach Asylantragstellung
Haben Sie einen Asylantrag wirksam beim BAMF gestellt, gilt ihr Aufenthalt für die Dauer des Asylverfahrens im Bundesgebiet als gestattet und Sie erhalten eine sogenannte Aufenthaltsgestattung. Mit diesem Dokument können Sie in Deutschland Ihren Status nachweisen. Auf dem Dokument ist erkennbar, wenn Sie sich nur in einem bestimmten Bezirk (räumliche Beschränkung) aufhalten dürfen, ob Sie an einem bestimmten Ort wohnen müssen und ob bzw. in welchem Umfang Sie einer Beschäftigung nachgehen dürfen.
Bei einer positiven Entscheidung gibt es die vier Schutzformen (weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Seiten):
Anerkennung der Asylberechtigung
Zuerkennung Flüchtlingseigenschaft
Zuerkennung des subsidiären Schutzes
Feststellung eines Abschiebeverbots
Bei einer negativen Entscheidung des Bundesamtes finden Sie auf den folgenden Seiten weitere Informationen über Ihre Möglichkeiten für eine Zukunft in Deutschland und zur freiwilligen Ausreise:
Weitere Informationen
- Kontaktdaten der LEA Bochum
- Kontaktdaten BAMF
- Detaillierter Informationen zum Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland inkl. einzelner Verfahrensschritte und rechtliche Grundlagen: Flyer „Ablauf des deutschen Asylverfahrens“ des BAMF (externes PDF)
- Informationen zu gängigen Annahmen rund um das Asylverfahren: “The biggest lies told by traffickers” von der Bundesregierung