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Humanitäre Aufenthalte
Freiwillige Ausreise
Freiwillige Ausreise bedeutet die Ausreise aus dem Bundesgebiet und Rückkehr in Ihr Heimatland bzw. ein Land in dem Ihnen ein längerfristiger Aufenthalt erlaubt ist.
Gründe für eine freiwillige Ausreise sind häufig, dass Sie im Bundesgebiet kein Aufenthaltsrecht besitzen und zur Ausreise verpflichtet sind oder Sie möchten zurückkehren, weil Sie beispielsweise Ihre Ausbildung im Bundesgebiet abgeschlossen haben und in Ihrem Heimatland einen Beruf aufnehmen oder Ihre Familie unterstützen möchten. Vielleicht entspricht das Leben in Deutschland nicht Ihren Vorstellungen oder Sie möchten Ihren Lebensabend wieder in Ihrem Heimatland verbringen.
Es gibt sicher noch viele weitere Gründe, die Sie dazu bewegen können, in Ihr Heimatland ausreisen zu wollen.
Sollten Sie über kein Aufenthaltsrecht verfügen, keine Duldungsgründe vorliegen und vollziehbar zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet sein, empfehlen wir Ihnen dringend mit uns über eine freiwillige Rückkehr in Ihr Heimatland zu sprechen. Andernfalls ist die Ausländerbehörde gesetzlich verpflichtet Ihre Abschiebung durchzuführen. Dies möchten wir gerne vermeiden. Treten Sie in Kontakt mit der Ausländerbehörde um eine Abschiebung zu vermeiden um Ihre ausländerrechtliche Situation inkl. Aufenthaltsperspektiven, Rückkehr ins Heimatland und evtl. Möglichkeiten der Wiedereinreise ins Bundesgebiet zu besprechen.
Auf dieser Seite haben wir vorab einige Informationen zusammengefasst.
Wie kann ich meine freiwillige Ausreise planen?
Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer freiwilligen Ausreise benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Fragen zu beantworten. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne. Darüber hinaus steht es Ihnen selbstverständlich frei, Ihre Ausreise selbstständig zu planen.
Bekomme ich eine Unterstützung für die Ausreise?
Wenn Sie asylberechtigt sind, sich im Asylverfahren befinden oder vollziehbar ausreisepflichtig sind, bestehen in der Regel Fördermöglichkeiten. Diese können eine organisatorische, finanzielle und/oder medizinische Unterstützung erhalten. Auch gibt es verschiedene Programme, die Sie bei der Reintegration in Ihrem Heimatland unterstützen können.
Die Art und Höhe der Unterstützung hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren ab und wird regelmäßig angepasst.
Einen ersten Überblick über Arten und Höhe der derzeitigen Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf der Internetseite „Returning from Germany“.
Gerne können Sie sich auch beim Sozialamt der Stadt Münster über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten erkundigen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für die freiwillige Ausreise benötigen Sie einen Reisepass oder ein Passersatzpapier, mit dem Ihnen die Einreise in Ihr Heimatland möglich ist. In der Regel stellen die Vertretungen Ihres Heimatlandes in Deutschland (Botschaft oder Konsulat) Ihnen auch ein Dokument aus, welches Sie zur einmaligen Einreise in Ihr Heimatland berechtigt. Wenden Sie sich für die Ausstellung eines Reisepasses oder entsprechenden Ersatzdokuments bitte an die für Sie zuständige Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) Ihres Heimatlandes in Deutschland.
Was ist, wenn ich medizinische Einschränkungen habe?
Wenn Sie an einer Erkrankung leiden, die Ihre Ausreise nicht einschränkt, ist diese in der Regel möglich. Wenn Sie nicht uneingeschränkt reisefähig sind, aber dennoch ausreisen möchten, können Sie eine entsprechende Unterstützung für die Rückreise beantragen, mit der Ihnen bei der Rückreise zusätzlich geholfen wird.
Wenn Sie schwanger sind und in Ihr Heimatland zurückreisen wollen, benötigen Sie möglicherweise einen Nachweis von Ihrem Frauenarzt, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind die Reise anzutreten.
Wo finde ich weitere Informationen?
Wenn Sie den Gedanken gefasst haben, freiwillig ausreisen zu wollen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir können dann einen Beratungstermin mit Ihnen vereinbaren.
Darüber hinaus finden Sie hier weitere Informationen: