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Humanitäre Aufenthalte
Nachhaltige Integration von Erwachsenen
Wenn Sie bereits seit 6 bzw. 8 Jahren in Deutschland leben, im Besitz einer Duldung sind und sich nachhaltig integriert haben, können Sie vielleicht eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Nach § 25b AufenthG soll geduldeten Personen mit nachhaltiger Integration eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn u. a. die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Anforderungen
Um eine Aufenthaltserlaubnis als gut integrierter Geduldeter erhalten zu können, müssen Sie u. a. die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Besitz einer Duldung
- achtjähriger ununterbrochener Aufenthalt mit einer Duldung, Gestattung oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland (wenn Sie minderjährige Kinder haben reduziert sich die Dauer auf sechs Jahre)
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (= Test „Leben in Deutschland“)
- überwiegende Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch eigene Erwerbstätigkeit
- mündliche Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
- wenn Sie Kinder im schulpflichtigen Alter haben, muss der tatsächliche Schulbesuch nachgewiesen werden
- gültiger Reisepass
Die Anforderungen müssen grundsätzlich alle erfüllt werden. Dabei ist u. a. auch zu beachten, dass Zeiten in denen Sie eine Duldung für Personen mit ungeklärter Identität (§ 60b AufenthG) besessen haben, nicht auf die erforderliche Aufenthaltsdauer von 6 bzw. 8 Jahren angerechnet werden dürfen.
Für die Sicherstellung des Lebensunterhaltes gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn es Ihnen daher nicht möglich ist, Ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit sicherzustellen (z.B., weil Sie pflegebedürftige Angehörige haben), sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen dann, ob von dieser Voraussetzung abgesehen werden kann.
Ausschlussgründe
Eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund nachhaltiger Integration darf von der Ausländerbehörde nicht erteilt werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Abschiebung wurde durch vorsätzlich falsche Angaben, durch Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit oder Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen verhindert oder verzögert
- Ausweisungsinteresse im Sinne von § 54 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 und 2 besteht. Dazu gehört u.a.:
- Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten
- Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Jugendstrafe von mindestens 1 Jahr und die Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist
- Sicherungsverwahrung bei der letzten Verurteilung angeordnet wurde
- Angehöriger einer Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt oder unterstützt hat
- Hassaufrufe gegen Teil der Bevölkerung
Bitte mitbringen…
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als nachhaltig integrierter Geduldeter beantragen oder verlängern möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Arbeitsvertrag
- Letzte drei Gehaltsabrechnungen
- Ggf. Sozialhilfebescheid
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Sprachnachweis A2
- Test „Leben in Deutschland“ (oder alternativ ein Abschlusszeugnis)
- Schulbescheinigung und Schulzeugnisse der Kinder (sofern vorhanden)
- Gebühr: bis zu 100,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.
Hinweis
Wenn für Sie in Ihrem Asylbescheid ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 7 AufenthG durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordnet wurde, muss dieses vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch uns aufgehoben werden. Diese Entscheidung ist gebührenpflichtig (169,00 €). Von der Gebühr kann auch nicht abgesehen werden, wenn Sie Sozialhilfe beziehen. Sollte bei Ihnen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 7 AufenthG bestehen, werden wir Sie vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hierüber informieren.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als gut integrierter Geduldeter erfüllen, wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für maximal zwei Jahre erteilt. Wenn Sie weiterhin die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis nach Ablauf der Geltungsdauer verlängert werden.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis als gut integrierter Geduldeter ist Ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt. Sie dürfen also einer Beschäftigung nachgehen oder sich selbstständig machen.
Verfestigung
Wenn Sie sich fünf Jahre lang mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben, können Sie die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Infoseiten zur Niederlassungserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als gut integrierter Geduldeter erhalten, können Ihre Familienangehörigen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Als Familienangehörige zählen hier Ihr Ehegatte oder Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder. Die Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn Ihre Familienangehörigen ebenfalls die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen (bis auf den achtjährigen Aufenthalt).