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Humanitäre Aufenthalte
Nachhaltige Integration von Jugendlichen
Wenn Du Jugendlicher oder Heranwachsender (Als jugendlich oder heranwachsend gilt, wer zwischen 14 und 21 Jahren alt ist) bist, in Münster wohnst, aktuell eine Duldung besitzt und dich in den letzten vier Jahren gut integriert hat, kannst du vielleicht eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Hierzu ist es u. a. notwendig, dass Du regelmäßig die Schule besuchst oder (wenn Du bereits einen Schulabschluss erworben hast) eine Ausbildung oder Studium absolvierst bzw. einer Arbeit nachgehst.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende sind in § 25a AufenthG geregelt.
Anforderungen
Für eine Aufenthaltserlaubnis als gut integrierter Jugendlicher sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Gute Integration
- Besitz einer Duldung
- Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wird im Alter von 14 bis maximal 20 Jahren gestellt
- Seit vier Jahren ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung
- Seit vier Jahren erfolgreicher und andauernder Besuch einer Schule in Deutschland oder es wurde ein anerkannter Schul- oder Berufsabschluss in Deutschland erworben
- Günstige Integrationsprognose
- Besitz eines gültigen Reisepasses
Ein erfolgreicher Schulbesuch bedeutet u. a., dass die Schule tatsächlich regelmäßig besucht wird und allenfalls geringe Fehlzeiten vorliegen.
Die Anforderungen müssen alle vor dem 21. Geburtstag erfüllt sein. Es gibt keine Ausnahmen von der Erfüllung der Voraussetzungen.
Zu einer guten Integration gehört zudem, dass Du nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist.
Ausschlussgründe
Eine Aufenthaltserlaubnis darf von der Ausländerbehörde nicht erteilt werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Abschiebung ist aufgrund eigener falscher Angaben ausgesetzt
- Abschiebung ist aufgrund der Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit ausgesetzt
Wenn Du dir nicht sicher bist, ob du die Anforderungen erfüllst, sprich uns gerne bei Deinem nächsten Duldungstermin an.
Bitte mitbringen…
Wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis als gut integrierter Jugendlicher beantragen oder verlängern möchtest, bringe bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- sämtliche Schulzeugnisse der letzten vier Jahre inkl. aktueller Schulbescheinigung
- Abschlusszeugnis
- ggfs. Ausbildungsvertrag
- ggfs. Studienbescheinigung
- Nachweise über die Sicherstellung Deines Lebensunterhaltes (z.B. Sozialhilfebescheid oder Arbeitsvertrag und letzten 3 Gehaltsabrechnungen)
- Mietvertrag
- Nachweis über Deine Krankenversicherung
- Gebühr: bis zu 100,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Dir der Fall sein, werden wir Dich darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher sende uns bitte eine Terminanfrage.
Hinweis
Wenn für Dich mit Deinem Asylbescheid ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 7 AufenthG durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordnet wurde, muss dieses vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis durch uns aufgehoben werden. Diese Entscheidung ist gebührenpflichtig (169,00 €, bei Minderjährigkeit: 84,50 €). Von der Gebühr kann auch nicht abgesehen werden, wenn Du Sozialhilfe beziehst. Sollte bei Dir ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 7 AufenthG bestehen, werden wir Dich vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hierüber informieren.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Wenn Du die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als gut integrierter Jugendlicher erfüllst, wird Dir eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Wenn Du nach Ablauf der Geltungsdauer weiterhin die oben genannten Voraussetzungen erfüllst, wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Die Erteilung und Verlängerung erfolgt jeweils für maximal 2 Jahre.
Wenn dir eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, während du noch die Schule besucht hast, ist für die Verlängerung wichtig, dass du einen Schulabschluss erworben hast oder die Schule weiterhin besuchst.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG ist die Erwerbstätigkeit erlaubt. Das bedeutet, dass Du neben der Schule noch einen Nebenjob ausüben kannst. Nach dem erfolgreichen Schulabschluss kannst Du dir aussuchen, ob Du einer Beschäftigung nachgehen oder dich selbstständig machen möchtest.
Verfestigung
Wenn Du Dich in Deutschland integriert hast und fünf Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis bist, kannst Du die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen
Wenn Du die Aufenthaltserlaubnis bekommen hast als du noch minderjährig warst (erstmalige Erteilung), findest Du auf diesen Infoseiten weitere Informationen zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis.
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige
Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis als gut integrierter Jugendlicher bzw. Heranwachsender erhalten hast, können ggfs. auch Deine Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies betrifft die folgenden Familienangehörigen:
- Deine Eltern (wenn Du noch minderjährig bist)
- Deine minderjährigen Geschwister (wenn Du noch minderjährig bist)
- Deine Ehepartner
- Deine Kinder
Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist u. a., dass der Lebensunterhalt Deiner Familie ohne Sozialhilfeleistungen gesichert ist. Wenn Du und Deine Familie sich nicht sicher sind, ob dies auf Euch zutrifft, sprecht uns gerne im nächsten Duldungstermin darauf an.
Zudem müssen Deine Familienangehörigen alle einen gültigen Reisepass besitzen und dürfen strafrechtlich nicht in Erscheinung treten.