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Humanitäre Aufenthalte
Duldung
Wenn Sie kein Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen und ausreisepflichtig sind, können dennoch Gründe vorliegen, aus denen Ihnen ggf. eine Duldung auszustellen ist. Die Duldung besagt, dass Sie zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet sind, die Abschiebung in Ihr Heimatland zurzeit aber ausgesetzt ist. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, wie z.B. familiäre Bindungen.
Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, ist eine persönliche Vorsprache zur Verlängerung Ihrer Duldung erforderlich. Hierfür wird in Ihrem Duldungstermin bereits ein Folgetermin mit Ihnen vereinbart. Sollten Sie Ihre Terminbescheinigung verloren haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Ihrer Duldung können Sie immer entnehmen, ob Sie in Münster wohnhaft sein müssen und ob bzw. welcher Beschäftigung in welchem Umfang Sie nachgehen dürfen. Die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ist mit einer Duldung nicht möglich.
Sofern Sie sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse in Deutschland integriert haben, finden Sie hier weitere Informationen zu Aufenthaltsperspektiven:
Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration von Erwachsenen
Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration von Jugendlichen und Heranwachsenden
Sollten Duldungsgründe nicht vorliegen und Sie nicht zur Ausreise in Ihr Heimatland bereit sein, ist die Ausländerbehörde gesetzlich verpflichtet Ihre Abschiebung durchzuführen. Treten Sie in Kontakt mit der Ausländerbehörde um eine Abschiebung zu vermeiden um Ihre ausländerrechtliche Situation inkl. Aufenthaltsperspektiven, Rückkehr ins Heimatland und evtl. Möglichkeiten der Wiedereinreise ins Bundesgebiet zu besprechen.
Hinweis
Eine erteilte Duldung gilt nur im Bundesgebiet und erlischt kraft Gesetzes bei Verlassen des Bundesgebietes und kann unter Umständen nicht neu erteilt werden. Dies gilt auch, wenn Sie „nur“ für wenige Stunden in ein Nachbarland (z. B. Niederlande, Belgien, Schweiz) reisen. Eine Duldung berechtigt weder zur Einreise in ein anderes Land, noch zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet.