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Humanitäre Aufenthalte
Krankenbehandlung
Wenn Sie aufgrund einer Krankenbehandlung nach Deutschland einreisen, erfolgt dies meist mit einem Touristenvisum. Dieses wird für maximal 90 Tage von der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland ausgestellt.
Sollte die Krankenbehandlung länger als 90 Tage dauern, ist die Verlängerung Ihres Aufenthaltes in Deutschland ebenfalls möglich. Sollten Sie mit einer Begleitperson nach Deutschland eingereist sein, kann auch für Ihre Begleitperson der Aufenthalt für die Dauer Ihrer Krankenbehandlung verlängert werden.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familienangehörigen viel Gesundheit für die Zukunft!
Bitte mitbringen…
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Krankenbehandlung beantragen oder verlängern möchten, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z.B. Verpflichtungserklärung, Kontoauszüge, Bargeld)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung (sofern Sie nicht in stationärer Behandlung sind)
- Bescheinigung des internationalen Patientenmanagements
- Gebühr: bis zu 100,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie über das internationale Patientenmanagement anfordern. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird nach Möglichkeit für die Dauer Ihrer Krankenbehandlung ausgestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, wie lange Sie Ihren Lebensunterhalt sicherstellen können und wie lange Ihr Reisepass gültig ist. Innerhalb der ersten 18 Monate kann die Aufenthaltserlaubnis zudem nur für jeweils sechs Monate erteilt oder verlängert werden. Zudem dient die Aufenthaltserlaubnis zur Krankenbehandlung nur einem zeitlich befristeten Aufenthalt und kann nicht dauerhaft verlängert werden.
Erwerbstätigkeit
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist mit dieser Aufenthaltserlaubnis nicht erlaubt.