Seiteninhalt
Kriegsgräberstätten
Kriegsgräber und Ehrenmale auf Friedhöfen
Auf vielen Friedhöfen in Münster erinnern einzelne Kriegsgräber und mehr oder minder große geschlossene Kriegsgräberanlagen wie auf dem Waldfriedhof Lauheide oder dem Zentralfriedhof an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Die im Kampf gefallenen oder im Lazarett gestorbenen Soldaten und auch die an Krankheit und Auszehrung verstorbenen Kriegsgefangenen bekamen dauerhaft einen Begräbnisplatz.
Das Gräbergesetz von 1952 (Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft) räumte ein dauerndes Ruherecht nicht nur den Gefallenen deutscher Truppen, ihrer Verbündeten und Kriegsgegner, sondern auch den Opfern der NS-Gewaltherrschaft ein. Dazu zählten unter anderem Verfolgte aus rassischen und politischen Gründen sowie Opfer der Vertreibung. Ein ewiges Ruherecht stand laut Gesetz auch den ausländischen in Sammellagern untergebrachten Verschleppungsopfern wie ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern zu. Außerdem ruhen auf den Kriegsgräberstätten zivile Todesopfer, die bei den schweren Luftangriffen umgekommen waren.
Auf dem Waldfriedhof Lauheide mit allein vier Kriegsgräberanlagen ruhen dauerhaft weit über 1100 Kriegstote unterschiedlicher Nationen: Deutsche, Polen, Niederländer, Belgier, Ungarn, Rumänen, Franzosen, Jugoslawen, Serben, Kroaten, Tschechen, Litauer, UDSSR/Russen sowie zahlreichen unbekannte Personen.
Ein Forschungsdefizit besteht vor allem für zwei Kriegsgräberanlagen: Eine große Anzahl (vermutlich 200) unbekannter russischer/sowjetischer Kriegstoter des Zweiten Weltkrieges liegt in mehr lokalisierbaren Gruppengräbern auf dem Ehrenfriedhof Haus Spital und ca. 150 unbekannte russische Kriegsopfer auf dem nur bedingt öffentlich zugänglichen Ehrenfriedhof in Handorf-Dorbaum.
Neben den Kriegsgräberstätten wurden in diesem Abschnitt auch Ehrenmale, Gedenksteine und ein Denkmal für Bombenopfer erfasst, die sich auf Friedhöfen befinden.