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Erinnern nach 1945
Traditionelles Gedenken befasste sich Jahrzehnte vor allem mit "Kriegstoten" und "Gefallenen". Das Gedenken an die große Zahl von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entwickelte sich erst allmählich in der Zeit nach 1945. Als Folge der Erweiterung der Denkmalswürde, die nun auch den Opfern des NS-Regimes eingeräumt wurde, wurde statt des Begriffs "Kriegerdenkmal" der Begriff "Mahnmal" üblich. Das Mahnmal lässt sich als Steigerung des Erinnerungswertes sehen. Es wird als Denkmal definiert, das etwas im Gedächtnis halten soll, dass sich hoffentlich nicht wieder ereignen wird.
In Münster zeigte sich dies erstmals, als aus Anlass des Wiederaufbaus der Marks-Haindorf-Stiftung am Kanonengraben im Portal ein Denkmal für die während der NS-Zeit ermordeten Juden enthüllt wurde. Später erfolgte seine Versetzung in die Vorhalle der Synagoge an der Klosterstraße. Im öffentlichen Raum wurde als frühes Mahnmal im November 1948 ein Gedenkstein an die 1938 zerstörte Synagoge und die ermordeten jüdischen Gemeindemitglieder eingeweiht.
Die sehr unterschiedlich motivierten Gedenkobjekte und Mahnmale, die an zivile Kriegsopfer und die große Zahl der Opfer des brutalen und menschenverachtenden nationalsozialistischen Regimes im öffentlichen Raum installiert wurden, sind chronologisch nach ihrer Entstehung unter den Abschnitten "Erinnern nach 1945" und "Erinnern nach 2000" aufgeführt. Abweichend von der Druckversion der Dokumentation "Erinnern im öffentlichen Raum" erfolgte eine rein chronologische Gliederung nach Datum der Einweihung und keine Zuweisung mehr zu verschiedenen Opfergruppen.