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Ratsbeschluss zur Aufstellung des Landschaftsplans "Davert und Hohe Ward"

In der letzten Sitzung des Jahres 2024 hat der Rat die Aufstellung des Landschaftsplans "Davert und Hohe Ward" beschlossen.

Der zukünftige Geltungsbereich des südlichen Landschaftsplans wird sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts erstrecken (vgl. § 7 Abs. 1 LNatSchG NRW).

Zur Pressemitteilung

Zur Veröffentlichung im Amtsblatt

Zur Ratsvorlage (mit Darstellung des Plangebietes)

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