Münsters Oberflächengewässer
Münster ist geprägt von einer Vielzahl an Oberflächengewässern, die Natur und Stadtleben bereichern: Münstersche Aa, Emmerbach und Werse sind die drei großen Gewässersysteme auf dem Stadtgebiet. Neben dem Hiltruper See gibt es zahlreiche kleinere Stillgewässer, wie Tümpel und Teiche.
Der ökologische Zustand und der Hochwasserschutz sind wichtige Belange bei der Bewirtschaftung der Gewässer einer Stadt. Für die Errichtung von baulichen Anlagen am Gewässer und für Einleitungen von Niederschlagswasser sind wasserrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse nötig.
Mit dem ELWAS-WEB können Wasserdaten in NRW zu den Themen Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer, Trinkwasser und zur Wasserrahmenrichtlinie in der Kartenanwendung angezeigt und im separaten Datenmodus ausgewertet werden.
Im Umweltkataster der Stadt Münster in der folgenden Kartenanwendung finden Sie auch beim Klick auf “Wasser” in der Legende Informationen zu Überschwemmungsgebieten, Fließ- und Oberflächengewässern:
Einleitung von Niederschlagswasser
Nach § 55, Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) soll Niederschlagswasser unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes ortsnah versickert oder über einen Regenwasserkanal in ein Oberflächengewässer geleitet werden. Die Einleitung in ein Oberflächengewässer stellt eine Gewässerbenutzung dar und bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese wird von der unteren Wasserbehörde der Stadt Münster befristet erteilt.
Die Gebühr für eine wasserrechtliche Erlaubnis, zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer, sind abhängig von der Einleitungsmenge. Mindestens sind 200 EUR Gebühr zu entrichten. (Tarifstelle: 4.3.1.1. AVerwGebO NRW).
Wichtige Informationen:
Rechtliche Grundlage: Trennerlass
Technisches Regelwerk: DWA-A 102
Anlagen am Gewässer
Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von baulichen Anlagen in oder an Gewässern bedarf gemäß § 22 Landeswassergesetz einer wasserrechtlichen Genehmigung, um sicherzustellen, dass nachteilige Auswirklungen minimiert werden.
Der Begriff „Anlagen“ umfasst sowohl größere Bauwerke wie Brücken, Anlegestellen oder Stauwerke als auch kleinere Einrichtungen wie Ufertreppen, Stege und Einfriedungen. Außerdem sind Unterquerung jeglicher Art (Gas, Strom oder Telekommunikation) Anlagen am Gewässer im Sinne des Landeswassergesetzes.
Da solche Anlagen häufig das Gewässer und dessen Abfluss, sowie das Landschaftsbild beeinträchtigen können, ist bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Münster ein Genehmigungsantrag zu stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden im Einzelfall abgestimmt.
Die Gebühren sind abhängig von den Baukosten der Anlage, belaufen sich jedoch mindestens auf 200 EUR (Tarifstelle: 4.3.2.7.1. AVerwGebO NRW)
Gewässerunterhaltung
Die untere Wasserbehörde der Stadt Münster betreut die fachliche Umsetzung der Gewässerunterhaltung. Sie umfasst die regelmäßige Pflege von circa 585 Kilometern Fließgewässer zur Sicherung des Wasserabflusses und zur Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit. Gemäß § 39 Wasserhaushaltsgesetz und §§ 61 und 62 Landeswassergesetz gehören dazu:
- Die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses
- Die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss
- Die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers, insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen
- Die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.
Daneben gewinnt die ökologische Perspektive an Bedeutung, etwa durch die Errichtung von Ufersteifen und die Anpflanzung von standortgerechten Gehölzen. Diese Maßnahmen fördern die natürliche Entwicklung des Gewässers und verbessern seinen ökologischen Zustand langfristig.
Die Gewässerunterhaltung in Münster wird von fünf Wasser- und Bodenverbänden sowie dem Amt für Mobilität und Tiefbau durchgeführt. Die Bezirksregierung Münster, als obere Wasserbehörde, überwacht die Unterhaltungsträger als rechtliche Aufsicht.
Gewässerökologie
Aufgaben der Gewässerökologie sind die Beurteilung der Qualität von Fließ- und Stillgewässern sowie die Herstellung und Entwicklung eines “guten ökologischen Zustands”. Hierbei wird nach dem “Verbesserungsgebot” und dem “Verschlechterungsverbot” gehandelt, nach den Richtlinien der Europäischen Union zur Wasserpolitik.
Für Fließgewässer stehen zur Verbesserung der Gewässergüte und der Gewässerstrukturgüte vor allem die wasserwirtschaftlichen Instrumente der Gewässerunterhaltung und für größere Renaturierungen der Gewässerausbau gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz zur Verfügung.
Auch der Schutz und die Aufrechterhaltung der ökologisch wertvollen Stillgewässer ist ein Aufgabenfeld der Gewässerökologie. Die Neuanlage oder Beseitigung eines Stillgewässern ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz genehmigungspflichtig.
Der Aasee ist mit seinen rund 40 Hektar Wasserfläche das bekannteste Gewässer der Stadt Münster. Er ist ein künstlich aufgestauter Abschnitt der Münsterschen Aa mit einer geringen Tiefe von unter zwei Metern. An den See werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt. Er ist aufgrund seiner Nutzung, in Kombination mit hohen Nährstoffeinträgen aus Regenwassereinleitungen und dem landwirtschaftlich geprägten Einzugsgebiet, sehr nährstoffreich. Dies und die geringe Wassertiefe kann in den Sommermonaten zu einem schnellen Anstieg der Wassertemperatur führen, was Massenentwicklung von auch für den Menschen schädlichen Algen (zum Beispiel Blaualgen) zur Folge hat und das Ökosystem stresst. Im Jahr 2018 kam es so zu einem großen Fischsterben im Aasee. Das daraufhin entwickelte Handlungskonzept Aasee, zur Steigerung der Resilienz (also Widerstandskraft), soll das Ökosystems Aasee langfristig stärken. Die Planung von Maßnahmen und die Überwachung der Wasserqualität sind Aufgabenfelder der Gewässerökologie.
Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiete
Der Hochwasserschutz und die Starkregenvorsorge steht in der jüngsten Vergangenheit vermehrt im Fokus der Behörden und öffentlichen Verwaltung. Die Bezirksregierung Münster setzt Überschwemmungsgebiete fest und erstellt Hochwassergefahren- und Hochwasserrisiko-Karten. Diese gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete sind gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz von sämtlichen baulichen Anlagen freizuhalten. Dadurch ist im Falle eines Hochwassers genügend Retentionsraum vorhanden um Infrastrukturen, Umwelt und Menschen vor steigenden Abflüssen zu schützen.
Trotz aller Bemühungen und des insgesamt hohen Maßstabs aller Maßnahmen haben die jüngsten Unwetter gezeigt, dass kein 100%iger Schutz vor Hochwasser möglich ist. Daher sollte jede Person Einzelne zur Verbesserung des Eigenschutzes in gefährdeten Bereichen seine eigenen Bau- und Risikovorsorge betreiben.
Aktuelle Pegeldaten in NRW
Hochwassergefahrenkarte von NRW
Informationen zum Hochwasserschutz der Bezirksregierung Münster
Starkregen:
Seit dem Starkregenereignis von 2014 in Münster ist die Starkregenvorsorge ein zentraler Punkt in der Klimaanpassungsstrategie der Stadt Münster. Weitere Informationen zum Thema Starkregen, wasserbewusster Stadtentwicklung und Beratung finden Sie auf der Internetseite des Amtes für Mobilität und Tiefbau: Wasserwirtschaft in Münster