Bäume

Blick in die Baumkronen
 

Münsters Stadtbäume

Stadtbäume fördern ganz wesentlich das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Menschen in der Stadt: Sie binden CO² und Staub, produzieren Sauerstoff, kühlen und befeuchten die Luft bei Hitze, spenden Schatten, leisten UV-Schutz und mindern Lärm. Sie bieten Lebensraum und Nahrung für Insekten, Kleinsäuger, Vögel und andere Organismen und tragen somit zur Biodiversität bei. Und nicht zuletzt lassen Bäume uns Menschen die Jahreszeiten ganz unmittelbar erleben. Bäume gliedern und beleben unsere Straßen, dienen der Identifikation mit dem Wohnort oder sorgen für Entspannung innerhalb der oftmals hektischen städtischen Atmosphäre. Bäume sind daher unverzichtbar und bedürfen unseres besonderen Schutzes.

Denn Stadtbäume sind vielen Belastungen ausgesetzt: Vor allem Bäume in den Straßen leiden unter zu kleinen Standorten in Baumscheiben, sind Ausscheidungen von Hunden ausgesetzt, Streusalz, Anfahrschäden und Bodenverdichtungen. Zusätzlich setzen ihnen zunehmende Hitze, Strahlung und Trockenheit zu. Hoch- und Tiefbaumaßnahmen - vor allem Leitungsverlegungen - greifen zudem massiv in den Wurzelraum ein. Neue und sich ausbreitende Krankheiten, wie Triebsterben an Eschen, Bakterienerkrankung der Kastanie, Rußrindenkrankheit an Ahorn, und Schädlinge wie der Birnenprachtkäfer oder Eichensplintkäfer setzen ihnen zu.

Als Folgen der zunehmenden Belastungen und trotz aller Schutzmaßnahmen sterben seit einigen Jahren im ganzen Stadtgebiet vermehrt Bäume ab oder müssen aus Sicherheitsgründen (mangelnde Stand- und Bruchsicherheit) entnommen werden. Grundsätzlich sollen frei gewordene Baumstandorte wieder mit jungen Bäumen bepflanzt werden. Vorab wird jedoch geprüft, ob der Standort für eine Ersatzpflanzung noch geeignet ist, beziehungsweise, welche Maßnahmen zur Standortverbesserung notwendig sind. Wann eine mögliche Ersatzpflanzung und die dazu vorab erforderlichen Maßnahmen (wie zum Beispiel Kampfmittelüberprüfung, Entfernen der alten Baumwurzeln, ein tiefgründiger Bodenaustausch, Einbau von Bodensubstraten) erfolgen, hängt von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und Personalressourcen ab.

Stadtbaummanagement

Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreut über 144.000 Einzelbäume, verteilt auf rund 54.000 Straßenbäume und 90.000 Bäume auf städtischen Anlagen (öffentliche Park- und Grünanlagen, Spielplätze, Schulhöfe, Kindertageseinrichtungen). Hinzu kommen etwa 25.000 Bäume in Baum- und Gehölzgruppen außerhalb des städtischen Waldes (Stand: November 2024). Dabei stellen lediglich fünf Baumgattungen über 70 Prozent des Baumbestandes in Münster:

  • Am häufigsten ist dabei die Linde mit rund 24 Prozent,
  • gefolgt von der Eiche mit 21 Prozent,
  • dem Ahorn mit 14 Prozent sowie
  • der Hainbuche (acht Prozent) und
  • der Platane (fünf Prozent).

Bei Neu- und Ersatzpflanzungen wird auf ein möglichst breites Arten- und Sortenspektrum geachtet. Grundlage für die Auswahl sind langjährige eigene Erfahrungen des Amtes sowie die Straßenbaumliste der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK). Sie wird laufend fortgeschrieben und ergänzt. Die Stadt Münster nimmt dabei mit verschiedenen Versuchspflanzungen am Straßenbaumtest II teil.

Jungbäume mit einem Stammumfang von 18 bis 20 Zentimetern sind bei der Pflanzung in der Regel bereits sieben bis zehn Jahre alt. Baumpflanzungen werden mit einer dreijährigen Anwachspflege (einjährige Fertigstellungs- und zweijährige Entwicklungspflege) an Fachfirmen vergeben. Die Anwachspflege beinhaltet auch über dreißig Wässerungsgänge mit jeweils bis zu 100 Litern Wasser pro Jungbaum. Inzwischen gibt es Empfehlungen, neue Baumpflanzungen in Trockenzeiten bis zum zehnten Standjahr zu wässern.

Die Herstellung eines Ersatzbaumstandortes wird an Fachfirmen vergeben. Die Kosten für eine zukunftsfähige Baumpflanzung, inklusive der nötigen Herrichtung eines dem Klimawandel angepassten Baumstandortes, der Lieferung und Pflanzung sowie einer dreijährigen Anwachspflege können bis zu 4.500 Euro pro Baum betragen.

Baumkontrolle und Baumpflege

Baumkontrolle

Da von Bäumen auch Gefahren für Menschen und Sachgüter ausgehen können, werden an städtischen Bäumen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht regelmäßige (jährliche) Baumkontrollen durch derzeitig fünf zertifizierte Baumkontrolleure durchgeführt. Die Kontrollen erfolgen nach dem Stand der Technik auf der Grundlage der Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.). Zusätzlich werden Regelkontrollen und eingehende Untersuchungen an beauftragte Fachunternehmen und Sachverständige vergeben.

Baumpflege

Bei den Kontrollen festgestellte erforderliche baumpflegerische Maßnahmen werden durch drei mit verschiedenen Hubarbeitsbühnen ausgestattete städtische Baumpflegekolonnen durchgeführt. Bei der Baumpflege werden Spezialmaßnahmen (z. B. Baumpflege in Seilklettertechnik) an qualifizierte Baumpflegefachfirmen vergeben. Für Baumpflegearbeiten werden seitens der Stadt Münster nur speziell ausgebildete Fachkräfte eingesetzt.

Die baumpflegerischen Arbeiten erfolgen nach dem neuesten Stand von Technik und Wissenschaft auf der Grundlage der ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege - der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.).

Bei der Kronenpflege ist das art- und sortentypische Erscheinungsbild zu erhalten, eine merkliche Veränderung des Baumhabitus ist damit nicht verbunden, da Schnittmaßnahmen primär im Fein- und Schwachastbereich bis fünf Zentimetern Durchmesser erfolgen. Fehlentwicklungen sollen vermieden / korrigiert und die Verkehrssicherheit (wieder) hergestellt werden. Tote und absterbende Äste von drei bis zehn Zentimetern Durchmesser werden, soweit sie eine Gefährdung darstellen, entnommen.

Der Lichtraumprofilschnitt dient der Erhaltung oder Herstellung des lichten Raumes über Straßen (4,50 Meter) und Gehwegen (2,50 Meter) und kann bei Bäumen, die Schnittwunden gut gegen Pilzsporen und Bakterien abschotten, bis zehn Zentimeter Astdurchmesser erfolgen.  

In der Jungbaumpflege werden die Bäume im Laufe ihrer Entwicklung sukzessive hochgeastet, um das für den jeweiligen Standort erforderliche Lichtraumprofil - die erforderliche Kronenansatzhöhe - zu erreichen. Zudem sollen Fehlentwicklungen im Kronenaufbau (wie z. B. konkurrierende Seitenäste zum Leittrieb) unter Berücksichtigung der art- und sortentypischen Wuchsform durch die Entnahmen bzw. das Kürzen von Ästen korrigiert werden.   

Unter stark eingreifenden Schnittmaßnahmen versteht man das Einkürzen von Ästen, Kronenteilen, beziehungsweise der gesamten Krone. Derartige Maßnahmen sind im Regelfall mit großen Schnittwunden verbunden und verändern / schädigen den Habitus eines Baumes oftmals nachhaltig. Die Folge sind massive Holzfäulen und eine verkürzte Lebenserwartung des Baumes. Daher erfolgt eine Kroneneinkürzung nur dann, wenn dies z. B. zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit eines bruchgefährdeten Baumes unabdingbar ist und der Baum dadurch noch einige Jahre erhalten werden kann. 

Ein massiver Kronenrückschnitt (Kappung) eines vitalen und gesunden Baumes ist keine fachgerechte Baumpflege, sondern die Verstümmelung eines Lebewesens (Baumfrevel)!

Grundsätzlich sollten Schnittwunden so klein wie möglich gehalten werden, da diese eine Verletzung des Baumes darstellen, durch die Bakterien und Pilzsporen eindringen und den Baum durch Holzfäulen und Krankheiten schädigen oder sogar absterben lassen können. Daher ist eine frühzeitig beginnende und regelmäßig stattfindende Baumpflege zur Entwicklung und Erhaltung eines vitalen, wüchsigen und funktionserfüllenden Baumbestandes gerade auch im Hinblick auf die erst beginnenden klimatischen Veränderungen unabdingbar.

Der Schutz unserer Bäume bei Baumaßnahmen ist enorm wichtig. Durch im Wurzelraum der Bäume stattfindende Erdarbeiten zur Verlegung von Leitungen und Kabeln werden oftmals Wurzeln beschädigt und abgetrennt. Aber auch Geh- und Radwegsanierungen greifen in Wurzelbereiche ein. Zur Minimierung der Eingriffe finden daher im Vorfeld Trassenbegehungen und Abstimmungen statt. Hier werden Auflagen (z. B. der Einsatz von Saugbaggern) zum Schutz der Bäume festgelegt. In Münster ist eine sogenannte dendrologische Baubegleitung zudem inzwischen weitestgehend zum Standard geworden. Diese begleitet, dokumentiert und bewertet die Maßnahmen auf Ihre Baumverträglichkeit, führt Wurzelbehandlungen durch und stimmt Maßnahmen zur Wurzelregeneration ab.

Wichtige Regelwerke und Normen sind unter anderem:

  •  DIN18920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen)  
  • R SBB (Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen)
  • DWA-M 162 - Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle.

Die Baumschutzsatzung

Wegen hoher Bautätigkeit und zunehmender Nachverdichtung in den vergangenen Jahren haben Eingriffe in den Baumbestand zugenommen, wertvolle Bäume gingen verloren. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Münster eine seit dem 1. Oktober 2023 geltende Baumschutzsatzung beschlossen. Die Baumschutzsatzung gilt im Innenbereich der Stadt Münster, also innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie innerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen.

Baumschutzsatzung (pdf, 195 KB)

Geschützt sind:

  • Bäume mit einem Stammumfang ab 100 Zentimetern
  • Mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 80 Zentimetern und ein weiterer Stamm einen Umfang von mindestens 30 Zentimetern aufweist,
  • Bäume mit jeweils einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, wenn sie in einer Gruppe von fünf Bäumen so dicht zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren,
  • Alle Ersatzpflanzungen gemäß Paragraph 8 der Baumschutzsatzung.

Der Stammumfang wird in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden gemessen.

Nicht erlaubt ist:

  • Geschützte Bäume zu beseitigen, zu zerstören oder zu beschädigen oder ihre typische Erscheinungsform wesentlich zu verändern.
  • Eingriffe vorzunehmen, die zu Schädigungen, Beeinträchtigungen und Absterben des Baumes führen können.

Erlaubt sind fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, wie zum Beispiel schonende Form- und Pflegeschnitte, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Wichtig ist hierbei, auf wildlebende Tiere und deren Brut- und Ruhestätten in Bäumen zu achten. Denn auch diese stehen unter Schutz.

Bitte vermeiden Sie unnötige Baumfällungen!

Auch bei Vorliegen einer Baumschutzsatzung ist die Fällung von Bäumen im Rahmen des Regelungsgehaltes der Satzung nicht völlig ausgeschlossen. Eine zulässige bauliche Entwicklung wird durch eine Baumschutzsatzung nicht verhindert. Bewahren Sie bitte im Interesse von Mensch und Natur den wertvollen Baumschatz von Münster.

Ausnahme und Befreiung von der Baumschutzsatzung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahme/Befreiung erteilt werden.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • Der geschützte Baum krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses daran mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist.
  • Von den geschützten Bäumen bedeutende Gefahren für Personen oder für Sachen von bedeutendem Wert ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können.
  • Eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige genehmigungs- oder anzeigepflichtige Nutzung des Grundstücks sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann.

Antragstellung für eine Ausnahme/Befreiung von der Baumschutzsatzung

Mithilfe des Formulars "Antrag zur Durchführung von Maßnahmen an geschützten Bäumen" werden Sie Schritt für Schritt durch die für den Antrag zur Befreiung von der Baumschutzsatzung relevanten Angaben geführt.

Sollten Sie sich für ein Ausfüllen mittels eID-Funktion Ihres Personalausweises entscheiden, kann der gesamte Antrag digital eingereicht werden. Wenn Sie sich gegen die Verwendung der eID-Funktion zur Antragsausfüllung entscheiden, müssen Sie das generierte Antragsformular im vorletzten Schritt als PDF-Datei ausdrucken. Anschließend müssen Sie es unterschreiben und per Post an das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit senden. Im letzten Schritt ist zusätzlich erforderlich, den Antrag digital einzureichen, um die hochgeladenen Unterlagen an uns zu übermitteln. Diese Unterlagen müssen nicht auf dem Postweg verschickt werden.

Allgemeine Hinweise zum Antrag

Antragsverfahren bei Abbruchvorhaben

Die Baumschutzsatzung ist auch bei Abbruchvorhaben zu berücksichtigen. Sind durch eine Abbruchmaßnahme geschützte Bäume betroffen, ist ein Antrag zur Durchführung von Maßnahmen an geschützten Bäumen beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu stellen.

Antragsverfahren bei Bauvorhaben

Die Baumschutzsatzung gilt nach § 7 Baumschutzsatzung auch im Rahmen eines Bauvorhabens.

Auf der Grundlage der Baumschutzsatzung geschützte Bäume und Baumbestände auf dem Baugrundstück sind gemäß § 3 Abs.1 Nr. 7 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) grundsätzlich in einem Lageplan darzustellen (nach § 7 Abs. 1 S. 1 Baumschutzsatzung verpflichtend mit Baumart, Standort, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser). Zudem sind im Lageplan alle geschützten Bäume, die auf Nachbargrundstücken und im öffentlichen Raum stehen und von den Auswirkungen der Baumaßnahme betroffen sein können im Lageplan darzustellen, § 7 Abs. 1 S. 2 Baumschutzsatzung. Diese Anforderungen nach § 7 Abs. S. 1 und 2 Baumschutzsatzung gelten auch für Bauvoranfragen und Genehmigungsfreistellungen nach § 63 BauONRW, vgl. § 7 Abs. 3 Baumschutzsatzung.

Wird die Baugenehmigung für ein Vorhaben beantragt, bei dessen Verwirklichung geschützte Bäume entfernt, zerstört, geschädigt oder verändert werden sollen, so ist zusätzlich ein Antrag auf Ausnahme oder Befreiung gemäß § 5 Baumschutzsatzung dem Bauantrag beizufügen, § 7 Abs. 2 Baumschutzsatzung. Bitte nutzen Sie hierfür unten stehenden Link zur Homepage des Bauordnungsamtes, auf welcher sich das entsprechende Antragsformular befindet.

Sowohl das Antragsformular als auch den um die geschützten Bäume ergänzten Lageplan reichen Sie bitte mit zusammen mit Ihrem Bauantrag direkt beim Bauordnungsamt ein.

Bei Zuwiderhandlungen droht eine Geldbuße nach § 11 Baumschutzsatzung.

Eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige bauliche Entwicklung ist gemäß § 5 Abs. 1 b. Baumschutzsatzung als Ausnahmetatbestand genehmigungsfähig. Die Ausnahmegenehmigung ist in der Regel mit Ersatzpflanzungen und/oder Ersatzgeldzahlungen verbunden.

Bauunterlagen Formulare

Ersatzpflanzung

Nachdem die Genehmigung zur Entfernung eines geschützten Baumes vorliegt, muss für jeden entfernten Baum mindestens ein Ersatzbaum mit einem Stammumfang von 18/20 cm auf dem Grundstück gepflanzt werden, auf dem der geschützte Baum entfernt wurde. Dieser standortgerechte Ersatzbaum wird aus der Baumliste für Ersatzpflanzungen des Fachamtes ausgewählt. Die Ersatzpflanzungen stehen ab dem Pflanzzeitpunkt unter dem Schutz der Baumschutzsatzung.

Sollte es aus besonderen Gründen nicht möglich sein, eine Ersatzpflanzung vorzunehmen, wird eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 1.300 Euro je Baum erhoben. Dieses Geld dient der Stadt Münster bevorzugt zu Baumpflanzungen und -pflege.

Verbindliche Mitteilung über eine Ersatzpflanzung

Gebühren

Ausnahme- und Befreiungsbescheide sind gebührenpflichtig und werden nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW abgerechnet.

Nachbarschaftsrecht - Ärger an der Gartengrenze

Immer wieder führen unterschiedliche Vorstellungen über die fachgerechte und rechtskonforme Anpflanzung und Pflege von Bäumen zu Ärgernissen an der Gartengrenze - egal ob zwischen privater Nachbarschaft oder zu öffentlichen Grünanlagen.

Wichtige Informationen über Grenzbäume, Pflanzabstände und mehr bietet das Onlineportal des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen

Eichenprozessionsspinner

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners treten besonders an Stieleichen auf. Zur Meldung von Nestern an Eichen auf öffentlichen Flächen (Straßenbaum, Spielplatz, Kindergarten, Schule etc.) nutzen Sie bitte den

Mängelmelder der Stadt Münster

Soweit notwendig, veranlasst das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Maßnahmen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Die Bekämpfung erfolgt frühzeitig durch einen Sprüheinsatz mit einem Biozid, um die bei der Entwicklung der Raupen entstehenden Brennhaare und die damit für den Menschen verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Hautreizungen und Atemprobleme zu reduzieren. Wirkstoff des eingesetzten Biozids ist ein Protein, das durch ein natürliches Bodenbakterium produziert wird und den Darm der Raupen schädigt. Das Präparat ist nicht bienengefährlich und schont Nützlinge.

Der Sprüheinsatz wird durch beauftragte Fachunternehmen ausgeführt. Die Ausbringung erfolgt überwiegend mittels Hubarbeitsbühne und Sprühlanze, so dass das Mittel möglichst wenig verweht wird. Das Besprühen muss in den ersten zwei von insgesamt sechs Larvenstadien erfolgen, um wirksam zu sein. Die prognostizierte Erfolgsquote von 70 bis 90 Prozent ist von vielen Parametern wie Temperatur, Niederschlag, Sonnenscheindauer, Wind und der Dauer der Raupenschlupfphase abhängig und kann entsprechend auch geringer ausfallen.

Der Baum des Jahres 2025 - Quercus rubra, die Roteiche

Die Dr. Silvius Wodarz Stiftung bestimmt seit 1989 jährlich einen Baum des Jahres. Zunächst wurden bedrohte und seltene Baumarten ausgewählt, weitere Kriterien sind Schönheit, Beliebtheit oder ökologische und landschaftliche Bedeutung. Die Jahresbäume sollen auch dazu anregen, den Blick auf die Natur zu richten und für einen schonenden Umgang mit der Natur sensibilisieren.

Baum des Jahres 2025 ist die Amerikanische Roteiche (Quercus rubra). Die Roteiche gehört zu den Baumarten, die in Zeiten des Klimawandels als Ergänzung zu den heimischen Baumarten diskutiert werden. Sie ist schnellwüchsig und anpassungsfähig und wird in der Umgestaltung der Wälder sowie in der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Die Roteiche stammt ursprünglich aus dem östlichen Nordamerika. Sie wurde vor über 400 Jahren nach Europa eingeführt und ist hier mittlerweile gut erprobt. Sie wird bis zu 35 Meter groß, hat einen ausladende Krone und eine auffallende Herbstfärbung in leuchtenden Rottönen.

Der Weg der Jahresbäume in Münster

Immer am bundesweiten "Tag des Baums" am 25. April, wird in Münster seit 1989 der Baum des Jahres von Vertreter*innen aus Verwaltung, Politik und der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald gepflanzt. Aus den Bäumen des Jahres und dem Ginkgo als Baum des Jahrtausends, ist zwischen dem Mühlenhof und dem LWL-Museum für Naturkunde der Weg der Jahresbäume entstanden. Der Weg liegt parallel zum Theo-Breider-Weg an der Zufahrt zum Parkplatz Mühlenhof.

Flyer "Weg der Jahresbäume" (pdf, 1,85 MB)

Kontakt

Baumschutzsatzung

02 51/ 4 92-67 04
baumschutzsatzung@stadt-muenster.de

Sprechzeiten: Mo-Do von 8 bis 12 Uhr

Wolfram Goldbeck

Baum des Jahres

02 51/4 92-67 62
goldbeck@stadt-muenster.de