Wälder

Baumpilze im Wald
 

Was wir tun:

Die Stadt Münster hat sich eine naturnahe Bewirtschaftung ihrer Waldflächen zum Ziel gesetzt. Auf der Grundlage des Landesforstgesetzes Nordrhein-Westfalen beziehen sich unsere Aufgaben auf den Erhalt der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Münsteraner Stadtwaldes, durch:

  • Langfristige und dauerhafte Bestockung des Bodens mit Wald
  • Bewirtschaftung und Gestaltung nach höchstmöglichen Nutzen für das Gemeinwohl, Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Waldränder
  • Sicherung der Nachhaltigkeit, Entwicklung von klimastabilen Wäldern
  • Verpflichtung zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit

Bezogen auf den Einzelbestand ergeben sich aus den natürlichen Gegebenheiten, der Erholungsnutzung, des Wasser- und Artenschutzes, der wirtschaftlichen Situation sowie den technischen Möglichkeiten damit nachstehende forstliche Ziele:

  • Naturnahe, zertifizierte Waldbewirtschaftung
  • Vorrang für die natürliche Verjüngung, Anpflanzungen nur zum Umbau in naturnahe Mischbestände
  • Zielstärken-Nutzung von qualitativ hochwertigem Holz
  • Dauerhafte Kennzeichnung und Nutzung festgelegter Rückelinien mit möglichst weitem Abstand
  • Erziehung von Starkholz und Erhöhung der Holzvorräte
  • Anreicherung mit Totholz und Habitatbäumen
  • Entwicklung funktionsgerechter Waldränder

Auf Grundlage der jährlichen Holzeinschlagsplanung erfolgt die Holzvermarktung (erfolgt zurzeit nicht an Einzelpersonen) im Wesentlichen direkt durch die Betriebsleitung, zum Teil gemeinsam mit dem zuständigen Regionalforstamt Münsterland. Der Holzeinschlag in den Laubholzbeständen erfolgt durch eigene Mitarbeiter*innen.

Wir verpflichten uns, die durch den Naturschutzbund Deutschland (NABU) vorgegebenen Kriterien zur Waldbewirtschaftung einzuhalten sowie eine Kennzeichnung des zum Verkauf vorgesehenen Holzes anzustreben. Mit den nachstehenden Zertifikaten wurde diese Selbstverpflichtung umgesetzt:

FSC-Zertifizierung

PEFC-Zertifizierung

Funktionen des Waldes in Münster

Die münsterschen Winter sind im Bundesvergleich relativ mild, so dass es vergleichsweise selten schneit, während die Sommertemperaturen dem Bundesdurchschnitt entsprechen. Das subatlantische Klima, mit geringen jährlichen Temperaturschwankungen und Niederschlägen zu allen Jahreszeiten, ist günstig für das Waldwachstum. Wegen der starken Inanspruchnahme der Landschaft im Ballungsraum Münster durch Gewerbe, Straßen und Bebauung haben die Wälder besondere Schutzfunktionen zu erfüllen:

  • Erholungswald: Der Wald ist für die Menschen in einer Großstadt ein wichtiger Raum, in dem sie wohnortnah Spazierengehen, Abschalten und Entspannen können. Die Forstverwaltung unterhält deshalb im Stadtwald ein über 100 Kilometer langes Wegenetz mit Ruhebänken und weiteren Erholungseinrichtungen. In einem Teilbereich von 165 Hektar Waldfläche hat die Erholungsfunktion örtlich eine so große Bedeutung, dass sie die Waldbewirtschaftung bestimmt oder beeinflusst. Das gilt besonders für den Dyckburger Wald, den Kiesekampbusch am Zoo, den Wald am Haus Rüschhaus, Rohrbusch und Coerdewald.
  • Wasserschutzwald: Durch die Blätter und Nadeln in den Baumkronen filtert der Wald den Regen. Wurzeln und der Waldboden speichern Niederschlag und sorgen für sauberes Grundwasser. Circa 80 Hektar Stadtwald in der Hohen Ward und in Kinderhaus sind als Wasserschutzgebiete ausgewiesen.
  • Wald als Naturraum: In der Großstadt ist der Wald ein unverzichtbarer Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Durch die Ausweisung von 113 Hektar Landschaftsschutzgebiet, 61 Hektar Naturschutz-und FFH-Gebiete sowie167 Hektar schutzwürdiger Biotopbereiche wird diese Waldfunktion gesichert.
  • Klimaschutzwald: Als Sauerstoffproduzent ist Wald für das Stadtklima von immenser Bedeutung. Die Blätter und Nadeln der Bäume filtern Staub und Abgase aus der Luft. Der Wald mindert Temperaturextreme und sorgt für Luftbewegung und Luftaustausch. Ein Teilbereich von 175 Hektar Stadtwald – besonders in Mecklenbeck, Roxel und Nienberge sowie im bebauten Stadtgebiet – hat besondere Klimaschutzfunktionen.
  • Immissions- und Lärmschutzwald: Industrie, Verkehrswege und Hausbrand verursachen im Ballungsraum Münster Belastungen durch Lärm, Abgase und Stäube. Die Waldbewirtschaftung in Coerde, Mauritz, Gelmer, Roxel, Nienberge und Mecklenbeck wird auf 216 Hektar von diesen Schutzfunktionen geprägt.
  • Sichtschutzwald: In der Umgebung von Objekten die das Landschaftsbild stören, wurden gut 24 Hektar Waldflächen mit Sichtschutzfunktionen ausgewiesen, zum Beispiel in Coerde (Kläranlage, Deponien) und Mecklenbeck (Gewerbeflächen und Autobahn).
  • Wald als Kulturraum: Auf circa sieben Hektar finden sich Bodendenkmäler wie die Wallburg Haskenau und verschiedene ehemalige Landwehranlagen in Sprakel, Mecklenbeck, Albachten und der Hohen Ward.

Welche Baumarten wachsen hier?

Bedeutendste Baumart des Stadtwaldes ist die Stieleiche als Charakterbaum des Münsterlandes. Sie bildet mit einem Anteil von über 245 Hektar die Hauptbaumart. Im Rahmen der Umwandlung von Nadelwäldern (in der Vergangenheit häufig aus schnellwachsenden Baumarten angepflanzt) in naturnahe Mischwälder, setzt der Forstbetrieb heute im Wesentlichen auf die Stieleiche. Daneben werden aber auch Baumarten wie Buche, Hainbuche, Bergahorn, Esche, Vogelkirsche, Flatterulme, Winterlinde, Walnuss und Eberesche sowie verschiedenste Gehölze und Sträucher gepflanzt. Soweit möglich, setzen wir auf die natürliche Verjüngung der vorhandenen Baumarten, ohne große Eingriffe.

Bedeutende Waldgesellschaften in Münster sind:

  • Eichenauenwald (z.B. an Werse und Ems)
  • trockener Eichen-Birken-Wald (auf dem Kiessandrücken z. B. in der Hohen Ward)
  • feuchter Eichen-Birken-Wald (z.B. Coerde)
  • trockener Buchen-Eichen-Wald (z.B. Dyckburger Wald, Hiltrup, Randbereiche der Hohen Ward)
  • feuchter Buchen-Eichen-Wald (z.B. Rieselfelder, Coerheide)
  • artenarmer Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald (z.B. westliches Stadtgebiet, Kinderhaus, Sprakel)
  • artenreicher Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald (z.B. Nienberge, Angelmodde)

Verhalten im Wald - Der Waldknigge

Münsters Stadtwälder sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Die zahlreichen Menschen, die in den münsterschen Wäldern Erholung und Ruhe suchen, können durch falsches Verhalten zu unnötigen Beeinträchtigungen des empfindlichen "Ökosystems Wald" beitragen. Falsches Verhalten kann außerdem zu Ärger und Stress mit anderen Waldbesucher*innen und Bewohner*innen führen. Unser Waldknigge will dazu beitragen, dass alle ihren Aufenthalt genießen können, ohne anderen oder dem Ökosystem zu schaden:

  • Betreten des Waldes: Jede*r darf den Wald zum Zwecke der Erholung auch abseits der Wege betreten. Grundsätzlich geschieht dies auf eigene Gefahr. Radfahrer*innen (auch Mountainbiker*innen) müssen auf den Waldwegen bleiben. Mit Motorfahrzeugen dürfen nur diejenigen auf den Waldwegen fahren, die dort arbeiten, wohnen oder eine Genehmigung vorweisen können. Auf Waldwegen und Zufahrten darf nicht geparkt werden. Besonders geschützte und empfindliche Bereiche dürfen nicht betreten werden. Das sind zum Beispiel Anpflanzungen, Verjüngungsflächen und Dickungen, eingezäunte Bereiche, Flächen auf denen Bäume gefällt oder andere forstliche Arbeiten durchgeführt werden, jagdliche Einrichtungen (Hochsitze) und als gesperrt gekennzeichnete Wege und Ruhezonen. Waldbesucher*innen müssen mit den im Wald typischen Gefahren rechnen, wie zum Beispiel dem Abbrechen von Ästen.
    In den Naturschutzgebieten Gelmerheide, Huronensee, Rieselfelder, Bonnenkamp, Vorwerkshügel oder der Davert dürfen die Wege grundsätzlich nicht verlassen werden.
    Bei besonderen Gefahrenlagen (z.B. bei großer Waldbrandgefahr oder nach schweren Stürmen) kann der Wald zeitweilig gesperrt werden.
  • Hunde im Wald: In der freien Natur müssen sich Hunde grundsätzlich im Einwirkungsbereich des Hundeführers/der Hundeführerin aufhalten. Auf befestigten Wegen dürfen Hunde frei laufen, abseits der Wege und in Naturschutzgebieten herrscht immer Leinenpflicht. Besonders in den Brut- und Setzzeiten vom 1. März bis zum 30. September muss darauf geachtet werden, dass Hunde keine Jungtiere verfolgen oder deren Lebensräume stören. Beachten Sie, dass viele Menschen Angst vor Hunden haben oder allergisch reagieren. Auf Kinderspielplätzen und anderen Erholungsflächen sind Hunde tabu. Bitte nehmen Sie deshalb ihren Hund an die Leine.
  • Reiten im Wald: In Münster ist das Reiten im Wald nur auf den ausgewiesenen und gekennzeichneten Reitwegen erlaubt, zum Beispiel in der Hohen Ward, am Jesuiterbrook und im Kiesekampbusch am Zoo. Grundsätzlich hat jede*r Reiter*in am Pferd eine gut sichtbare, gültige Reitplakette anzubringen, wenden Sie sich hierfür an uns.
  • Rauchen und Feuer: Leider entstehen auch in Münster immer wieder durch Unachtsamkeit Waldbrände. Es besteht deshalb vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein Rauchverbot. Offenes Feuer sowie Grillen ist im Wald außerhalb von zugelassenen Feuerstellen streng verboten!
  • Organisierte Veranstaltungen: Organisierte Veranstaltungen im Stadtwald, zum Beispiel größere Sportwettbewerbe, bedürfen einer Genehmigung durch die Stadtverwaltung. Außerdem sind sie dem Regionalforstamt Münsterland als zuständiger Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmendenzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.
  • Müll: Das Entsorgen von Müll und Grünabfällen im Wald und in der freien Landschaft schadet der Tier- und Pflanzenwelt. Es ist deshalb verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Bitte nutzen Sie die vorhandenen Abfallbehälter – die nur für die Abfälle der Waldbesucherinnen und Waldbesucher vorgesehen sind – oder nehmen Ihren Müll wieder mit.
  • Pilze, Blumen, Zweige, Beeren etc.: Außerhalb von Schutzgebieten können Pilze, Blumen und Waldfrüchte (sofern sie nicht unter Schutz stehen) in geringen Mengen gesammelt werden. Allerdings nur für den Eigenbedarf und ohne die Pflanzen zu zerstören oder zu beschädigen. Ganze Bäume oder Pflanzen dürfen grundsätzlich nicht entnommen werden.
  • Zecken: Zecken übertragen Erreger, die zu Gehirnhautentzündungen (FSME) und Borreliose führen können. Sie sind besonders im späten Frühjahr und im Sommer aktiv und halten sich vor allem im Unterholz auf Sträuchern, Farnen, Gräsern und Kräuter auf. Sofern Sie auf den Waldwegen bleiben, besteht nahezu keine Gefahr. Trotzdem sollten Sie sich und vor allem auch Kinder nach einer Wanderung am ganzen Körper absuchen und ebentuell vorhandene Zecken mit einer speziellen Zeckenzange oder einer Pinzette vorsichtig vollständig entfernen (Pinzette möglichst weit vorne am Kopf ansetzen, kein Öl verwenden). Bei Hautrötungen sollten Sie unbedingt einen Arzt aufsuchen!
  • Fuchsbandwurm: Fuchsbandwürmer können beim Menschen eine lebensgefährliche Wurmerkrankung (Echinokokkose) auslösen. Die Fuchsbandwurmeier haften an Früchten, Pilzen und Beeren in Bodennähe (weniger als 60 bis 80 Zentimeter über dem Boden). Durch den Genuss ungereinigter Waldfrüchte kann der Erreger auf den Menschen übertragen werden. Vor allem Besitzer von Mäuse-fressenden Haustieren sind gefährdet, da Mäuse der Zwischenwirt in der Bandwurmentwicklung sind und der Kot dieser Tiere mit den Bandwurmeiern belastet sein kann. Der beste Infektionsschutz ist deshalb eine gute Hygiene. Nach der Berührung des Fells von Hund oder Katze sollten die Hände nicht ungewaschen zum Mund geführt werden.

Sowohl Borreliose als auch Fuchsbandwürmer kommen in Münster vor!

Mängelmelder Münster

Sie wollen uns einen Mangel melden, wie einen umgestürzten Baum, einen Befall mit dem Eichenprozessionsspinner oder ein "Schrottfahrrad" in einem Gewässer?
Das können Sie problemlos digital über den Mängelmelder Münster tun:

Zum Mängelmelder

Kontakt

Benjamin Klask

Städtischer Forstbetriebsleiter

klask@stadt-muenster.de