Naturschutzförderung

 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Stadt Münster fördert Einzelanträge von Bürgern, Vereinen und Verbänden für verschiedene Naturschutzaktivitäten in der freien Landschaft. Hierzu zählen zum Beipsiel:

  • Die Pflanzung von Feldhecken, heimischen Laubbäumen und hochstämmigen Obstbäumen,
  • die fachgerechte Pflege von Feldhecken, Kopfweiden und Obstbäumen,
  • die Neuanlage und Sanierung von Gewässern,
  • das Aufhängen von Nisthilfen für Schleiereule, Steinkauz, Mauersegler, Turmfalke und weitere.

Dafür stehen städtische Mittel und Landesmittel zur Verfügung. In der Regel muss von den Antragstellenden ein Eigenanteil übernommen werden. In den vergangenen Jahren wurden insgesamt folgende Fördersummen ausgezahlt:

  • 2021: 51.794 Euro
  • 2022: 57.520 Euro
  • 2023: 39.842 Euro
  • 2024: 40.050 Euro

Vertragsnaturschutz - Förderung extensiver Landwirtschaft

Die Biologische Vielfalt der Kulturlandschaft Mitteleuropas ist in hohem Maße durch die Landwirtschaft geprägt. Technischer Fortschritt und Strukturwandel führten in den letzen Jahrzehnten zu einer zunehmenden Verarmung der Tier- und Pflanzenwelt. Die Ausweisung von Schutzgebieten reicht als Instrument gegen diese Entwicklung allein nicht aus. Seit Mitte der 1980er Jahre entwickelte sich daher der Vertragsnaturschutz. Sein Angebot: Für freiwillige, naturschutzangepasste Bewirtschaftungsweisen wird ein finanzieller Ausgleich gezahlt.

Seit 1998 wird der Vertragsnaturschutz im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms der Stadt Münster gefördert. Für die Dauer von fünf Jahren werden mit Flächenbewirtschafter*innen Vereinbarungen über extensive (im Gegensatz zu intensiven) Bewirtschaftungsformen auf Acker- oder Grünlandflächen abgeschlossen. Angeboten wird eine Vielzahl verschiedener Bewirtschaftungspakete, wesentliche Inhalte sind:

  • Eingeschränkter Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
  • vorgegebene Nutzungszeiträume und –frequenzen,
  • eingeschränkte Besatzdichten bei Beweidung,
  • naturschutzorientierte Bewirtschaftung von Ackerflächen.

Bewilligungsstelle und Ansprechpartner ist das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Die Kosten tragen das Land NRW und die EU. Seit Januar 2024 werden im Stadtgebiet Münster rund 269 Hektar Fläche mit einem Gesamtvolumen von circa 199.000 Euro gefördert.

Weitere Informationen bietet das Infosystem Vertragsnaturschutz des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz