Grundwasser

Wasser sprudelt aus einem Schacht, umgeben von grünen Gräsern

Münsters Grundwasser

Im Stadtgebiet Münster wird in vielen Bereichen Grundwasser für unterschiedliche Verwendungszwecke entnommen. Grundwasser füllt die Hohlräume im Boden und fließt als Teil des Wasserkreislaufs zu Oberflächengewässern oder tritt als Quelle zutage. Es wird aus versickernden Niederschlägen gebildet und versorgt Flüsse, Bäche und Seen in niederschlagsfreien Zeiten.

In Münster gibt es zwei Grundwasserleiter, also grundwasserführende Schichten:

  • Lockergestein (auch Porengrundwasserleiter, meist Sand oder Kies): Ergiebige quartäre Ablagerungen (umgangssprachlich auch “letztes Eiszeitalter”) im Münsterländer Kiessandzug und der Ems-Werse-Urrinne (bis zur vorletzten Vereisung durch Flüsse gebildete, tiefe Rinnen) dienen der öffentlichen Trinkwasserversorgung.
  • Festgestein mit Klüften (Kluftgrundwasserleiter): Weniger ergiebig, aber wichtig für die private Wasserversorgung von Gehöften und Häusern im Außenbereich

In der nachfolgenden Karte können Sie sich über einen Klick auf "Grundwasser" verschiedene Informationen zum Thema anzeigen lassen. Ein Klick auf “Legende” gibt Erläuterungen.

Versickerung von Niederschlagswasser

Aufgrund der zunehmende Versiegelung von Flächen in Siedlungsgebieten ist der ursprüngliche Wasserkreislauf (Verdunstung, Abregnung, Abfluss und Versickerung) vor allem im Bereich der natürlichen Versickerung gestört. Dies kann langfristig zu sinkenden Grundwasservorkommen führen.

Im  § 55, Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird die Versickerung von Niederschlagswasser gefordert, wenn es ortsnah und unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes möglich ist, also das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.

Da es sich bei Grundwasser im rechtlichen Sinn um ein Gewässer handelt, stellt die Versickerung von Niederschlagswasser über den Boden in das Grundwasser eine Gewässerbenutzung dar. Deshalb ist hierfür grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen.

Hinweise:

  • In einigen Fällen kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (zum Beispiel Altlastenflächen, Bodenbeschaffenheit und ähnliches), die wasserrechtliche Erlaubnis auch nach sorgfältiger Einzelfallprüfung nicht erteilt werden. Das Niederschlagswasser darf dann nicht versickert werden, sondern muss in den städtischen Regenwasserkanal eingeleitet werden.
  • Die städtische Ortsentwässerungssatzung gibt einen „Anschluss- und Benutzungszwang“ für das städtische Kanalsystem vor. Es kann also nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau das Niederschlagswasser versickert werden, anstatt es an den bestehenden Kanal anzuschließen. 

Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis muss nach vorheriger Absprache mit der unteren Wasserbehörde über das Amt für Mobilität und Tiefbau eingereicht werden

Die Kosten für eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser sind abhängig von der zu versickernden Niederschlagswassermenge. Mindestens sind 200 EUR Gebühr (gemäß geltender AVerwGebO NRW) zu entrichten. 

Grundwasserentnahme

Im Stadtgebiet Münster wird in vielen Bereichen Grundwasser für unterschiedliche Verwendungszwecke entnommen. 

Zum Beispiel: 

  • Öffentliche Wasserversorgung
  • Versorgung von landwirtschaftlichen Hofbetrieben und einzelnen Gebäuden im Außenbereich mit Brauch und Trinkwasser
  • Versorgung von Gewerbe und Industriebetrieben mit Brauch und Trinkwasser
  • Betreiben von Wärmepumpen zur Beheizung von Gebäuden
  • Beregnung von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen
  • Beregnung von Sportplatzflächen
  • Drainierung von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen
  • Bauzeitliche Grundwasserabsenkung bei der Errichtung von Gebäuden

Das Entnehmen und das Zutagefördern von Grundwasser bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Wenden Sie sich hierzu an uns.

Bauzeitliche Grundwasserhaltung

Bei der Durchführung von Baumaßnahmen, die ins Grundwasser einschneiden, wird in der Regel eine bauzeitliche Grundwasserabsenkung (Bauwasserhaltung) erforderlich, die so zu gestalten ist, dass es im Umfeld zu keiner Beeinträchtigung kommt (z.B. Gebäude, Bäume, Naturdenkmal). In fast allen Fällen wird in Münster das Wasser über die Regenwasserkanalisation in ein Oberflächengewässer abgeleitet.
Es ist notwendig, vor einer Baumaßnahme mit der Unteren Wasserbehörde abzuklären, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Hier finden Sie auch die entsprechende fachliche Beratung zur sorgfältigen Planung und Bemessung des Vorhabens.

Wärmepumpen (Geothermie)

Im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes §§ 8, 9 und 10, stellt der Betrieb einer Erdwärmepumpen-Anlage über Brunnen, Kollektoren oder Sonden eine Nutzung des Grundwassers dar. Für die notwendige wasserrechtliche Erlaubnis wenden Sie sich an uns.

In einigen Fällen kann aufgrund örtlicher Gegebenheiten (z. B. Nähe zu Trinkwasserbrunnen, Altlastenflächen oder Lage im Wasserschutzgebiet), die wasserrechtliche Erlaubnis auch nach sorgfältiger Einzelfallprüfung nicht erteilt werden. Die Geothermieanlage darf dann nicht errichtet werden. Zur ersten Einschätzung der Örtlichkeit dient die oben stehende Karte im Umweltkataster der Stadt Münster. Für die Anzeige klicken Sie auf “Grundwasser” und dann den Unterpunkt “Wasserschutzgebiet” und „Münsterländer Kiessandzug und Ur-Ems-Rinne“.

In Kombination mit Erdwärmepumpen lässt sich mit Tiefengeothermie und oberflächennaher Geothermie Energie zum Heizen und Kühlen von Gebäuden gewinnen. Erdwärme, oder Geothermie, bezeichnet die in der Erdkruste gespeicherte Wärmeenergie. Im Vergleich zu anderen regenativen Energien hat Geothermie den Vorteil, dass sie unabhängig von den herrschenden Witterungsbedingungen direkt vor Ort rund um die Uhr zur Verfügung steht. Je nach Art der Wärmepumpe und des Transportmediums wird von einer Wasser-Wärmepumpe, Wasser- oder Sole-Wärmepumpe oder Wasser-Wärmepumpe gesprochen. Sole- und Wasser-Wärmepumpen gewinnen ihre Energie überwiegend aus Kollektoren (flach) oder Sonden (bis mehrere 100 Meter tief).

Der Antrag muss in 2-facher Papierausfertigung bei der unteren Wasserbehörde eingereicht werden.

Weitere Informationen:

Länderarbeitsgemeinschaft Wasser: Empfehlungen und Anforderungen für Erdwärmesonden
LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme

Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete sind speziell ausgewiesene Gebiete zur Sicherung von Wasserresourcen, insbesondere zum Schutz von Trinkwasser. In Münster sind fünf Wasserschutzgebiete ausgewiesen.

Zu den Wasserschutzgebieten

Kontakt

Heike Riemann

Erdwärmepumpen, Versickerung von Niederschlagswasser

Stadtgebiet West

02 51/4 92-67 77
RiemannHeike@stadt-muenster.de

Claudia Puzio

Erdwärmepumpen, Versickerung von Niederschlagswasser

Stadtgebiet Ost

02 51/4 92-67 85
puzio@stadt-muenster.de

Christopher Zumdick

Bauzeitliche Grundwasserhaltung, Grundwasserentnahme

Stadtgebiet West

02 51/4 92-67 97
ZumdickC@stadt-muenster.de

Ina Rose

Bauzeitliche Grundwasserhaltung, Grundwasserentnahme

Stadtgebiet Ost

02 51/4 92-67 46
rose@stadt-muenster.de