Naturschutz

Am rechten Bildrand stehend, schaut ein Mensch mit langen Haaren durch ein Fernglas auf eine Wasserfläche mit Grasuferbereich.

Naturschutz

 

Unsere Aufgabenbereiche

Schutzgebiete und Naturdenkmale

Schutzgebiete sollen die natürlichen Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten sowie die natürlichen Ressourcen bewahren. Dabei unterliegen Naturschutzgebiete dem strengsten Schutz. Die Ausweisung erfolgt in Münster durch die Landschaftspläne.

Schutzgebiete

Artenschutz

Der Artenschutz hat die Aufgabe, unsere heimischen, wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensräume zu bewahren. Ein anderer Schwerpunkt  ist die Überwachung des Handels, die Prüfung des rechtmäßigen Besitzes sowie die Kontrolle der privaten, öffentlichen oder gewerblichen Haltung von besonders geschützten heimischen und nicht heimischen Tier- und Pflanzenarten.  

Artenschutz

Naturschutzförderung

Die Stadt Münster fördert den Naturschutz auf unterschiedlichen Wegen. Es werden Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel die Neuanlage von Gewässern, die Heckenpflege sowie der Vertragsnaturschutz gefördert.

Naturschutzförderung

Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen und dient der langfristigen Sicherung der Lebensgrundlagen des Menschen. Die wichtigsten Aufgaben sind hierbei die Erhaltung und Entwicklung der natürlichen Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt, der Schutz des Bodens und des Wasserhaushalts sowie die Sicherung der Landschaft für die Erholung des Menschen.

Landschaftsplanung

Gievenbeck Außenbereich

Eingriffsregelung

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung strebt die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im besiedelten und unbesiedelten Bereich an. Eingriffe in Natur und Landschaft sind per gesetzlicher Definition „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können“. Für die Abwicklung der Eingriffsregelung ist die untere Naturschutzbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zuständig. 

Eingriffsregelung

Naturschutzverwaltung in Münster

Die Naturschutzverwaltung ist in Nordrhein-Westfalen dreistufig aufgebaut: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ist die oberste Naturschutzbehörde. Die Bezirksregierungen fungieren als höhere Naturschutzbehörde. Die Kreise und kreisfreien Städte nehmen die Funktion der unteren Naturschutzbehörde wahr.

Die untere Naturschutzbehörde der kreisfreien Stadt Münster ist im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit angesiedelt. Wenden Sie sich an uns bei Fragen zu Schutzgebieten, Naturschutzplanungen und -maßnahmen oder zum Thema Artenschutz.

Untere Naturschutzbehörde - Unsere Aufgaben

Die untere Naturschutzbehörde der kreisfreien Stadt Münster ist im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit angesiedelt. Die Aufgaben ergeben sich im Wesentlichen aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landesnaturschutzgesetz NRW:

  • Aufstellung und Umsetzung von Landschaftsplänen
  • Ausweisung von besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Rahmen der Landschaftsplanung (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile)
  • Betreuung der besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft
  • Umsetzung konkreter Biotoppflegemaßnahmen
  • Erteilung von Befreiungen von den Geboten und Verboten des Landesnaturschutzgesetzes und der Festsetzungen in den Schutzgebieten
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
  • Mitwirkung bei Vorhaben, durch die Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 30 des Landesnaturschutzgesetzes verursacht werden
  • Artenschutzrechtlichen Aufgaben im Rahmen des internationalen Artenschutzes, insbesondere die Überwachung des Handels mit geschützten Arten
  • Genehmigung von Tiergehegen
  • Umsetzung des Vertragsnaturschutzes im Rahmen des Kreiskulturlandschaftsprogrammes
  • Förderung von Naturschutzmaßnahmen
  • Beratung in naturschutzfachlichen Fragestellungen
  • Einrichtung und Betreuung des Naturschutzbeirates gemäß § 70 des Landesnaturschutzgesetzes NRW

Naturschutzbeirat

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde ist die nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW vorgeschriebene unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft der Stadt Münster. Die Bildung des Beirates ist für Kreise und kreisfreie Städte zwingend vorgeschrieben. Aufgaben des Naturschutzbeirats sind:

  • Bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken.
  • Den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten.
  • Der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln
  • Bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

Zusammensetzung:

  • Acht Mitglieder der nach Paragraph 12 Landesnaturschutzgesetz anerkannten Vereine, davon je zwei Mitglieder des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU), drei Mitglieder der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. (LNU) und ein Mitglied der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e. V. (SDW)
  • Zwei Mitglieder des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes
  • Ein Mitglied des Waldbauernverbandes NRW e. V.
  • Ein Mitglied des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.
  • Ein Mitglied des Landesjagdverbandes
  • Ein Mitglied des Fischereiverbandes NRW e. V.
  • Ein Mitglied des Landessportbundes NRW e. V.
  • Ein Mitglied des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.

Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt Münster für fünf Jahre gewählt. Der Naturschutzbeirat besteht aus 16 Mitgliedern und ihren Vertretungen, Vorsitzende ist Ulrike Brockmann-Krabbe, stellvertretender Vorsitzender ist Heinz-Georg Hartmann.

Besetzung und Sitzungstermine des Beirats
Die Sitzungen des Naturschutzbeirates sind grundsätzlich öffentlich. Die Sitzungstermine werden in der Tagespresse und im Ratsinformationssystem bekanntgegeben.

Naturschutzwacht

Die Naturschutzwacht soll als Außendienst die Untere Naturschutzbehörde und weitere zuständige Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, Schäden von Natur und Landschaft abzuwenden. Seit 1981 übernehmen in der Stadt Münster die Mitglieder und Vertreter*innen im Naturschutzbeirat die Funktion der Naturschutzwacht. Vorkommnisse, die gemeldet werden, sind zum Beispiel unerlaubte Abfallablagerungen oder beschädigte Naturschutz-Hinweisschilder. Die Naturschutzwacht soll Bürger*innen vor Ort aufklären und setzt sich für den Natur- und Landschaftsschutz ein. Die Mitglieder können sich durch einen Dienstausweis und ein Dienstabzeichen ausweisen.

   

Kontakt

Corinna Kaiser

Leitung Untere Naturschutzbehörde

02 51/4 92-67 27
KaiserCorinna@stadt-muenster.de