Naturschutzverwaltung in Münster
Die Naturschutzverwaltung ist in Nordrhein-Westfalen dreistufig aufgebaut: Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ist die oberste Naturschutzbehörde. Die Bezirksregierungen fungieren als höhere Naturschutzbehörde. Die Kreise und kreisfreien Städte nehmen die Funktion der unteren Naturschutzbehörde wahr.
Die untere Naturschutzbehörde der kreisfreien Stadt Münster ist im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit angesiedelt. Wenden Sie sich an uns bei Fragen zu Schutzgebieten, Naturschutzplanungen und -maßnahmen oder zum Thema Artenschutz.
Untere Naturschutzbehörde - Unsere Aufgaben
Die untere Naturschutzbehörde der kreisfreien Stadt Münster ist im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit angesiedelt. Die Aufgaben ergeben sich im Wesentlichen aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landesnaturschutzgesetz NRW:
- Aufstellung und Umsetzung von Landschaftsplänen
- Ausweisung von besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Rahmen der Landschaftsplanung (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile)
- Betreuung der besonders geschützten Teile von Natur und Landschaft
- Umsetzung konkreter Biotoppflegemaßnahmen
- Erteilung von Befreiungen von den Geboten und Verboten des Landesnaturschutzgesetzes und der Festsetzungen in den Schutzgebieten
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Mitwirkung bei Vorhaben, durch die Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 30 des Landesnaturschutzgesetzes verursacht werden
- Artenschutzrechtlichen Aufgaben im Rahmen des internationalen Artenschutzes, insbesondere die Überwachung des Handels mit geschützten Arten
- Genehmigung von Tiergehegen
- Umsetzung des Vertragsnaturschutzes im Rahmen des Kreiskulturlandschaftsprogrammes
- Förderung von Naturschutzmaßnahmen
- Beratung in naturschutzfachlichen Fragestellungen
- Einrichtung und Betreuung des Naturschutzbeirates gemäß § 70 des Landesnaturschutzgesetzes NRW
Naturschutzbeirat
Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde ist die nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW vorgeschriebene unabhängige Vertretung der Belange von Natur und Landschaft der Stadt Münster. Die Bildung des Beirates ist für Kreise und kreisfreie Städte zwingend vorgeschrieben. Aufgaben des Naturschutzbeirats sind:
- Bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken.
- Den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten.
- Der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln
- Bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Zusammensetzung:
- Acht Mitglieder der nach Paragraph 12 Landesnaturschutzgesetz anerkannten Vereine, davon je zwei Mitglieder des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU), drei Mitglieder der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. (LNU) und ein Mitglied der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald NRW e. V. (SDW)
- Zwei Mitglieder des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes
- Ein Mitglied des Waldbauernverbandes NRW e. V.
- Ein Mitglied des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.
- Ein Mitglied des Landesjagdverbandes
- Ein Mitglied des Fischereiverbandes NRW e. V.
- Ein Mitglied des Landessportbundes NRW e. V.
- Ein Mitglied des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.
Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt Münster für fünf Jahre gewählt. Der Naturschutzbeirat besteht aus 16 Mitgliedern und ihren Vertretungen, Vorsitzende ist Ulrike Brockmann-Krabbe, stellvertretender Vorsitzender ist Heinz-Georg Hartmann.
Besetzung und Sitzungstermine des Beirats
Die Sitzungen des Naturschutzbeirates sind grundsätzlich öffentlich. Die Sitzungstermine werden in der Tagespresse und im Ratsinformationssystem bekanntgegeben.
Naturschutzwacht
Die Naturschutzwacht soll als Außendienst die Untere Naturschutzbehörde und weitere zuständige Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, Schäden von Natur und Landschaft abzuwenden. Seit 1981 übernehmen in der Stadt Münster die Mitglieder und Vertreter*innen im Naturschutzbeirat die Funktion der Naturschutzwacht. Vorkommnisse, die gemeldet werden, sind zum Beispiel unerlaubte Abfallablagerungen oder beschädigte Naturschutz-Hinweisschilder. Die Naturschutzwacht soll Bürger*innen vor Ort aufklären und setzt sich für den Natur- und Landschaftsschutz ein. Die Mitglieder können sich durch einen Dienstausweis und ein Dienstabzeichen ausweisen.