Luft, Lärm, Immissionsschutz

 

Immissionsschutz in Münster

In Nordrhein-Westfalen sind für den Immissionsschutz grundsätzlich die unteren Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte zuständig. In Münster ist die untere Umweltschutzbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit angesiedelt. Für bestimmte Aufgaben sind die Bezirksregierungen als obere Umweltschutzbehörden zuständig. Dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW obliegt als oberster Umweltschutzbehörde die Fachaufsicht über die oberen und unteren Umweltschutzbehörden.

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Hintergrund und Aufgaben

Saubere Luft ist für Pflanzen, Tiere und Menschen lebenswichtig. Die Luftqualität wird hauptsächlich durch den Eintrag von Schadstoffen aus dem Straßenverkehr sowie gewerblichen und häuslichen Anlagen negativ beeinflusst. Zahlreiche Maßnahmen, wie die Absenkung der Abgaswerte, der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und der Einsatz effizienterer Technologien, haben in den vergangenen Jahren zu deutlichen Abnahmen des Schadstoffausstoßes geführt.
Diese Abnahme spiegelt sich jedoch nicht in Bezug auf jeden Schadstoff unmittelbar in einer Verbesserung der Luftqualität wieder. Insbesondere Stickstoffdioxid- und Feinstaubentwicklungen sind hier differenziert zu betrachten. Unsere zentrale Aufgabe ist der Schutz vor Luftverunreinigungen durch Gewerbebetriebe  und Kleinfeuerungsanlagen (Kamine und Öfen) sowie die Reduzierung von hohen kleinräumigen Belastungen aus dem Kfz-Verkehr durch planerischen Immissionsschutz, zum Beispiel durch die Mitwirkung bei der Aufstellung von Luftreinhalteplänen.

Auch Lärm schränkt die Lebensqualität vieler Menschen erheblich ein und wirkt sich auch auf die Tierwelt aus. Eine hohe Lärmbelastungen kann auch ein Risiko für die menschliche Gesundheit sein. Daher ist eine weitere wichtige Aufgabe, Lärm so weit wie möglich zu reduzieren, beziehungsweise die Menschen vor dem Lärm zu schützen. Neben dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit beschäftigen sich in Münster auch andere städtische Ämter wie zum Beispiel das Amt für Mobilität und Tiefbau, Ordnungsamt, Amt für Wohnungswesen oder Bauordnungsamt und Stadtplanungsamt mit dem Lärmschutz.

Jeder Mensch ist ständig durch das Erdmagnetfeld, die Atmosphäre und die Sonne mehr oder weniger starken elektromagnetischen Feldern ausgesetzt. Durch den rasant angestiegenen Einsatz elektrischer Geräte und moderner Kommunikations- und Informationstechnologien, wie Fernsehen, Radio, Mobilfunk und Radar, hat sich die Art und Stärke der den Menschen umgebenden elektromagnetischen Felder drastisch verändert. Diese künstlich erzeugten elektromagnetischen Felder werden unter dem Sammelbegriff Elektrosmog zusammengefasst. Bei Bauvorhaben wird darauf geachtet, dass der Einfluss dieser Felder zu keinen gesundheitlichen Auswirkungen führt. 

Immissionsschutz bei Gewerbe- und Industriebetrieben

Von Gewerbe,- Industrie- und landwirtschaftlichen Betrieben können Umweltbelastungen ausgehen. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit berät, genehmigt und überwacht genehmigungspflichtige Betriebe nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.

Daneben kümmern wir uns um den Immissionsschutz bei Gewerbebetrieben, die zwar keine Genehmigung nach dem Immissionsschutzrecht benötigen, jedoch relevante Umweltauswirkungen haben. Für einzelne Großindustrieanlagen ist die Bezirksregierung Münster Ansprechpartnerin.

Zur Übersicht der Umweltinspektionen

Luftqualität und -reinhaltung

Die Belastung unserer Umwelt durch Luftverunreinigungen wird hauptsächlich durch Abgase aus Verbrennungsprozessen (Kfz-Verkehr, Gewerbeanlagen, häusliche Feuerungsanlagen, den Abrieb von Bremsbelägen und Reifen aus dem Kfz-Verkehr und durch die Freisetzung von Lösemitteln z.B. bei Lackierarbeiten verursacht. Für die Einschätzung der städtischen Luftqualität sind die Schadstoffe Stickoxid (NOx), Feinstaub (PM10) und Ozon (O3) die Leitparameter. Je nach Wetterlage ändern sich die Belastungen vor Ort. Bei bodennahen Schadstoffquellen wie dem Kfz-Verkehr oder Feuerungsanlagen spielen für die Schadstoffbelastung auch die kleinräumigen Durchlüftungsverhältnisse eine Rolle.

Überwachung der Luftqualität

Die Schadstoffbelastung wird an zwei Standorten durch Luftmessstationen des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erfasst: An der Weseler Straße und in Münster Geist. Gemessen werden die Leitparameter Stickstoffdioxid, Feinstaub (PM10, PM2,5) und Ozon.

Prognostizierte Schadstoffbelastungen im Straßenraum sind der folgenden Karte unter dem Menüpunkt Immissionsschutz zu entnehmen:

Unsere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität im Überblick:

  • Verkehrsstrukturelle Maßnahmen
    • Weitere Förderung von Radverkehr, ÖPNV und Schienennahverkehr
    • „Grüne Welle" auf Hauptverkehrsstraßen
    • Verbesserung von Parkleitsystem und Park & Ride
    • Optimierung der Baustellenlogistik
    • Beschleunigte Modernisierung der Busflotte
    • Einsatz von Elektrobussen
  • Mobilitätsmanagement:
    • Ausbau des FirmenAbo-Angebots
    • Netzausbau und kürzere Taktungen des ÖPNV
    • Schnelle Umstellung auf Fahrzeuge mit neuester Schadstofftechnologie bei Stadtwerke-Bussen, öffentlichen Fuhrparks und Auftragsunternehmern
  • Energieversorgung: Ausbau des Nah- und Fernwärmenetzes
  • Umweltzone: In der Umweltzone der Innenstadt dürfen nur Kraftfahrzeuge mit einer grünen Umweltplakette fahren. Zur Lage klicken Sie in der oben gezeigten Karte des Umweltkatasters in der Legende auf Immissionsschutz -> Umweltzone.
  • Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen: Wir werden tätig, falls ein ordnungsrechtliches Verfahren wegen der Nichteinhaltung von Bestimmungen der Verordnung geprüft oder durchgeführt werden muss. Eine Prüfung des rechtmäßigen Betriebes der Kleinfeuerungsanlagen erfolgt, wenn Nachbarschaftsbeschwerden vorliegen. Die meisten Beschwerden betreffen Kleinfeuerungsanlagen, die mit Holz oder Kohle betrieben werden. Wird die Anlage nicht ordnungsgemäß betrieben, kann ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet werden. Hierzu muss es aber nicht kommen, wenn beim Einbau und Betrieb der Kleinfeuerungsanlage bestimmte Aspekte berücksichtigt werden. Weitere Informationen bietet Ihnen Ihr*e Bezirksschornsteinfeger*in

Weitergehende Informationen entnehmen Sie auch dem Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Münster

Lärm

Lärm beeinträchtigt die Lebensqualität stark. Er beeinflusst den Schlaf und die Erholung, mindert die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, behindert unsere Kommunikation und hat Auswirkungen auf unsere Gesundheit - Wissenschaftlichen Studien zufolge erhöhen hohe Lärmwerte langfristig das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Trotz zahlreicher Maßnahmen zur Verringerung von Lärm stellt die Geräuschbelastung weiterhin ein großes Problem dar. Es gibt daher viele Vorgaben zum Schutz der Menschen vor Lärm. Eine generelle Regelung, wie laut es wo sein darf, gibt es aber nicht. Für verschiedene Lärmquellen gibt es gesonderte Vorschriften. Auch die Zuständigkeiten beim Lärmschutz richten sich nach den jeweiligen Lärmquellen.

Mehr Informationen zur Verteilung von Lärmquellen im Stadtgebiet liefert das Umweltkataster unter dem Menüpunkt Immissionsschutz -> Lärm.

Straßenverkehr

In Münster ist der Straßenverkehr die größte Lärmquelle. Vor allem im innerstädtischen Bereich und an den großen Hauptverkehrsstraßen entstehen für die Anwohnenden erhebliche Lärmbelastungen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden unter anderem die Lärmbelastungen durch den Straßenverkehr systematisch untersucht. Zuständig ist hier das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit.

Nachbarschaft

Eine weitere Lärmquelle sind Ruhestörungen aus der privaten Nachbarschaft (Haus- und Gartenarbeiten, Feiern etc.) oder von Gaststätten. Das Ordnungsamt ist hier der richtige Ansprechpartner. Dort wird auch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung überwacht, die u. a. Regelungen zum Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren und Motorsägen enthält.

Baustellen

Werden Lärmbelästigungen durch Baumaßnahmen ausgelöst, so stehen je nach Maßnahme unterschiedliche Ansprechpartner zur Verfügung: Das Amt für Mobilität und Tiefbau bei Belästigung durch Baumaßnahmen im Straßenverkehr oder das Bauordnungsamt bei Lärmbelästigung durch Gebäudebau- oder Gebäudeabrissarbeiten.

Industrie und Gewerbe

Wenn der störende Lärm von einem Industrie- oder Gewerbebetrieb verursacht wird, kontaktieren Sie bitte die Umweltbehörde (Frau Rotermund) im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Für einzelne größere Betriebe - wie beispielsweise die BASF in Hiltrup - liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung Münster.

Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan ist ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren, Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen, beziehungsweise bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Der aktuelle Lärmaktionsplan der Stadt Münster wurde im Jahr 2024 beschlossen.

Zur Pressemitteilung

 

Förderprogramm Schallschutz

Mit dem Förderprogramm zum passiven Schallschutz bezuschusst die Stadt Münster den Einbau neuer Schallschutzfenster, Rolladenkästen und Lüfter an bestimmten, besonders lärmbelasteten Straßenabschnitten. Passive Schallschutzmaßnahmen kommen insbesondere dort zum Einsatz, wo sonst keine Möglichkeiten einer Reduzierung der Lärmemissionen an der Quelle bestehen.

Zum Förderprogramm

Elektrosmog

Strahlung durch Mobilfunk

Die tägliche Nutzung von Handys und Smartphones ist inzwischen selbstverständlich. Daher haben die Mobilfunknetzbetreiber in den letzten Jahren in Münster zahlreiche neue Mobilfunksendeanlagen errichtet. Im Umweltkataster können Sie unter dem Menüpunkt Immissionsschutz -> Elektrosmog: Mobilfunkanlagen sehen, wo in Münster Mobilfunksendeanlagen betrieben werden. Die Stadt Münster wird von den Mobilfunknetzbetreibern im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung über geplante neue Standorte von Mobilfunksendeanlagen informiert. In der Berichtsvorlage 570/07 wird erläutert, nach welchen Kriterien wir zu solchen Planungen Stellung nehmen.

Bei der Kommunikation per Handy geht es nicht ohne Strahlung. Strahlenquellen sind dabei sowohl die Handys selber als auch die Mobilfunksendeanlagen. Der Verdacht, dass hochfrequente elektromagnetische Felder von Mobilfunk-Basisstationen negative gesundheitliche Wirkungen, wie zum Beispiel Krebserkrankungen, haben können, sorgt immer wieder für Schlagzeilen. Studien, die einen derartigen Zusammenhang beobachten, weisen methodische Mängel auf und berücksichtigen beispielsweise die wichtigsten Risikofaktoren für Krebs (Alter, Geschlecht, Rauchen, Ernährung, etc.) nicht. In sorgfältig durchgeführten Studien wurde bisher kein Zusammenhang beobachtet.

Mehr Informationen bietet das Bundesamt für Strahlenschutz
 

Elektromagnetische Felder im Umfeld von Hochspannungsleitungen

In der modernen Gesellschaft ist der menschliche Körper im Alltagsleben vielfältigen niederfrequenten, elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt. Wissenschaftliche Untersuchungen lassen erkennen, dass je nach Feldstärke mit keiner biologischen Wirkung, mit geringfügigen biologischen Effekten, mit Belästigungen oder mit Gesundheitsgefährdungen zu rechnen ist. In der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung "Verordnung über elektromagnetische Felder" ist der Schutz der menschlichen Gesundheit vor elektromagnetischen Feldern geregelt. Die Kommune ist weder Überwachungs- noch Genehmigungsbehörde für diese Regelung. Die Stadt Münster sieht ihre Aufgaben in diesem kontrovers diskutierten Bereich vor allem in der Information der Bevölkerung und in entsprechender Berücksichtigung dieser Thematik bei Planungen von Neubaugebieten im Bereich von bestehenden Hochspannungsleitungen.

Erste Anlaufstelle für interessierte Bürgerinnen und Bürger ist das Haus der Nachhaltigkeit. Allgemeine Informationen zum Thema und Broschüren zu elektrischen Hausgeräten und Hochspannungsanlagen sind dort erhältlich. Weitergehende Informationen zum Thema sind beim Gesundheitsamt erhältlich.

Die Grenzwerte der oben genannten „Verordnung über elektromagnetische Felder“ gelten auch für bestehende Anlagen. Im Auftrag der Stadt Münster wurden für Bebauungspläne, die im Umfeld von Hochspannungsleitungen geplant sind, Messungen durchgeführt und das höchstenfalls zu erwartende elektrische, beziehungsweise magnetische Feld (Worst Case-Fall) ermittelt. Die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen ergaben Felder, die auch unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips deutlich unter den Grenzwerten der Verordnung lagen.

Kontakt

Petra Rotermund

Allgemeine Anfragen, Elektrosmog

02 51/4 92-67 59
Rotermund@stadt-muenster.de

Karl-Peter Jochimsen

Immissionsschutz bei Gewerbe- und Industriebetrieben

02 51/4 92-67 13
Jochimsen@stadt-muenster.de

Jürgen Vennemann

Immissionsschutz bei Gewerbe- und Industriebetrieben

02 51/4 92-67 95
VennemannJ@stadt-muenster.de

Andreas Richter

Immissionsschutz bei Gewerbe- und Industriebetrieben

02 51/4 92-67 87
Richterandreas@stadt-muenster.de

Julian Beckhaus

Immissionsschutz bei Gewerbe- und Industriebetrieben

02 51/4 92-67 72
Beckhaus@stadt-muenster.de
 

Ralf Besler

Luftqualität und -reinhaltung, Lärm, Elektromagnetische Felder

02 51/4 92-67 98
Besler@stadt-muenster.de

Pascal Lauterbach

Luftqualität und -reinhaltung, Lärm, Elektromagnetische Felder

02 51/4 92-68 68
LauterbachP@stadt-muenster.de