Wasser, Boden, Luft

Wasser, Boden und Luft

 

Unsere Aufgabenbereiche

Blick auf einen circa zwei Meter breiten, natürlich fließenden Bachlauf, umgeben von Bäumen und Unterwuchs.

Nachhaltige Wasserwirtschaft

Wasser ist eine unverzichtbare Grundlage allen Lebens. Ziel des Gewässerschutzes ist, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen. Nachhaltige Wasserwirtschaft bedeutet, den Eintrag von Schadstoffen soweit wie möglich zu vermeiden und einen sparsamen Umgang mit dem Lebensgut Wasser zu erzielen.

Nachhaltige Wasserwirtschaft

Boden und Abfall

Der Boden ist zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes und zugleich Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. In Münster ist das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit als Untere Bodenschutzbehörde und Untere Abfallschutzbehörde zuständig für die Themen Bodenschutz, Altlasten und Abfallwirtschaft.

Boden und Abfall

Luft, Lärm, Immissionsschutz

Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit befasst sich als untere Immissionsschutzbehörde mit dem Schutz von Mensch und Umwelt hinsichtlich Luft-, Lärm-, Licht- und Strahlungsbeeinflussungen. Ziel des Immissionsschutzes ist es, Gefahren oder erhebliche Belästigungen zu vermeiden oder - auf der Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes - auf ein zulässiges Maß zu reduzieren.   

Luft, Lärm, Immissionsschutz

Umweltinspektionen

In Nordrhein-Westfalen ist seit 2012 die regelmäßige Kontrolle für alle relevanten Industrie- und Gewerbebetriebe verpflichtend vorgeschrieben. Anhand eines Überwachungsplans überprüft die untere Umweltbehörde regelmäßig im Rahmen einer Umweltinspektion die Umweltbelange aller immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Betriebe. Die einzelnen Inspektionen werden dokumentiert und eine Kurzfassung des Berichts wird nach Vorgaben des Landes NRW erstellt und hier veröffentlicht.

Umweltinspektionen

Rufbereitschaft

Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen können erhebliche wasserwirtschaftliche Probleme auftreten. Wenden Sie sich an die Rufbereitschaft der unteren Umweltbehörde.

Rufbereitschaft

Umweltbehörde

Die Umweltbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhatigkeit hat die Aufgabe, Boden, Wasser und Luft zu schützen. Das tut sie konkret durch Bodenschutz und vorbeugenden Bodenschutz, Immissionsschutz - auch bei Gewerbe- und Industriebetrieben - und Gewässerentwicklung und -schutz.

Haus mit grün bewachsener Fassade

Umweltwegweiser

Emission und Ozon, FCKW und PVC, Duales System und Solarenergie - der Umweltschutz hat eine eigene Fachsprache. Im Umweltwegweiser finden Sie präzise Informationen und Erläuterungen, die die Orientierung erleichtern.

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