Rufbereitschaft

Wann werden wir eingebunden?

Wenn bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen erhebliche wasserwirtschaftliche Probleme auftreten können. Zum Schutz des Grundwassers, der Oberflächengewässer, des Bodens und zur Abwehr von sonstigen Gefahren sind unverzüglich Gegenmaßnahmen (Sofortmaßnahmen) einzuleiten und mit den verschiedenen Einsatzkräften zu koordinieren.

Wie kann ich anrufen?

Die Meldungen an die Rufbereitschaft erfolgen über die Leitstelle der Feuerwehr Münster: 02 51/2 02 50 oder den Notruf 112.

Was sind wassergefährdende Stoffe?

Wassergefährdende Stoffe sind zum Beispiel:

  • Säuren
  • Laugen
  • Salze
  • organische Flüssigkeiten (Gülle, Jauche, Silagesickersäfte)
  • Mineralöle
  • Gifte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Metalle usw.

Weitere Einsatzbereiche können zum Beispiel tote Fische in einem Gewässer und sonstige Einleitungen in ein Gewässer sein, die Verfärbungen hervorrufen. Auch in diesen Fällen werden die möglichen Ursachen ermittelt und notwendige Sofortmaßnahmen getroffen.

Typische Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind:

  • Überfüllung bei Heizölbetankung
  • Ölverunreinigung auf Gewässern
  • Verkehrsunfälle mit Austreten von Kraftstoff oder Transportgut
  • Leckagen an Behältern mit wassergefährdenden Stoffen

Ganz wichtig: Wer eine Anlagen betreibt, instandhält, instandsetzt, reinigt oder prüft und einen Schaden bemerkt, muss diesen unverzüglichen melden!

Was muss ich bei einer Meldung mitteilen?

  • Name des Meldenden
  • Art des Unfalls
  • Ort und Zeitpunkt des Unfalls
  • Art und Menge des austretenden Stoffes
  • Ausmaß der Gefahr
  • Welche anderen Stellen habe ich (möglicherweise) bereits benachrichtigt

Fragen zur Rufbereitschaft an: